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Liebesdienste nicht versteuert

Heute ist die ehemalige Prostituierte vierzig und Hausfrau. Sie wohnt im Bregenzerwald und schuldet dem Finanzamt Bregenz 270.000 Euro. So hoch schätzen die Steuerexperten die Einkommens- und Umsatzsteuerbeträge.

Die Summe ergibt sich aus der elfjährigen Berufstätigkeit als Prostituierte. Die Schuld muss die Angeklagte abstottern, wenngleich klar ist, dass ihr das ohne Ausbildung und Job kaum möglich sein wird. Übrig ist von den Einnahmen jedenfalls nichts mehr, schließlich lebte auch der Lebensgefährte von dem Geld mit. Ein Sparbuch mit 6000 Euro wurde bereits beschlagnahmt.

Lange Urlaube

Den Winter verbrachte die Liebesdienerin mit ihrem Freund in Thailand oder auf Gran Canaria. Den Rest des Jahres bot sie Freiern ihre Dienste an. Draufgekommen ist man ihr über Zeitungsinserate. Unter diversen Namen versuchte sie dort Kunden zu akquirieren. Die drei Monate Untersuchungshaft haben die schlanke Frau gezeichnet. Doch die Zeit der Haft ist nun vorbei. Für die Abgabenhinterziehung erhält sie 120.000 Euro Strafe. Die Hälfte davon wird unbedingt ausgesprochen. Da sie bereits drei Monate im Gefängnis war, ist diese Geldstrafe bereits abgesessen.

Was bleibt, sind die 60.000 Euro auf Bewährung und die Steuerschuld. Doch Freude darüber, dass sie gleich nach der Verhandlung ihre Sachen aus der Haft mitnehmen kann, ist der Frau nicht anzusehen. „Sie hat keine Ahnung, wie es jetzt weitergehen soll“, so Verteidiger Christopf Ganahl. „Der lange Deliktszeitraum ließ keine mildere Strafe zu“, erklärt Richter Marte noch das Urteil, welches sofort rechtskräftig wird.

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