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Liebesbeziehung von 18-Jähriger erzürnte Familie

Der 20-Jährige stand wegen versuchter Nötigung vor Gericht.
Der 20-Jährige stand wegen versuchter Nötigung vor Gericht. ©Eckert
Weil sie ihren 27-jährigen Freund nicht verlassen wollte, drohte ihr großer Bruder ihr mit Prügel.

Der 20-Jährige behauptet, er habe niemanden bedroht, nicht mit Prügel, nicht mit Umbringen. Seine Schwester, der die Drohungen gegolten haben sollen, sagt im Prozess nicht aus, obwohl sie damals die Polizei einschaltete und ihren Bruder schwer belastete. Das Gesetz erlaubt ihr ein Aussageverweigerungsrecht und darf dann ihre Angaben vor der Polizei nicht verwerten. Doch der Freund der jungen Dame sagt, was er am Handy selbst mitgehört hat und das war sinngemäß folgende Aussage: „Wenn Du Dich nicht von ihm trennst, verprügle ich Dich“. Den Rest habe er nicht verstanden, denn seine Freundin und ihr Bruder unterhielten sich auf Türkisch.

Eine Drohung bleibt

Den Rest der Problemsituation bekam der 27-Jährige aus den Erzählungen seiner Freundin mit. Die Rede war angeblich davon, dass er umgebracht werden und die junge Frau mit Schlägen zur Vernunft gebracht werden soll. Doch all diese Angaben der Schwester sind nicht verwertbar. Somit bleibt eine einzige versuchte Nötigung, was dem Nichtgeständigen eine Strafe von 160 Euro einbringt. Weitere 480 Euro werden auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das junge Paar ist noch zusammen und angeblich hat sich die Situation beruhigt.

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