Reicht normales Abblendlicht oder muss man spezielles Licht im Auto nachrüsten lassen? Die Verpflichtung zum Fahren mit Licht gilt für Freilandstraßen genauso wie für das Ortsgebiet.
15 Euro für Lichtmuffel
Zunächst wird die Exekutive Verstöße aber noch nicht bestrafen, sondern nur abmahnen. “Am 15. April 2006, also genau fünf Monate nach Inkrafttreten der Verpflichtung, wird erstmals gestraft”, so ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. 15 Euro wird der Verstoß gegen das Gesetz dann kosten. Die Ergebnisse der neuen Bestimmungen sollen nach zwei Jahren vom Verkehrsausschuss ausgewertet werden. Im Zuge dessen soll überprüft werden, ob die erhofften Vorteile eingetreten sind und ob sich die erwarteten Nachteile in Grenzen halten. Der ÖAMTC sieht in der Gesetzesnovelle nur eine Übergangslösung: er verlangt, dass ab 2007 europaweit alle Neufahrzeuge mit Tagfahrleuchten, die weniger Sprit als Abblendlicht verbrauchen, ausgestattet werden.
Lichtquellen, die bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt sind:
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