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"Lichtfahrer sind sichtbarer"

Eines ist sicher: das Fahren mit Licht am Tag ist ab dem 15. November verpflichtend. Doch viele Autolenker sind sich unsicher, welche Vorschriften es hinsichtlich des zu verwendenden Lichts gibt. Technische Lösungen[97 KB]

Reicht normales Abblendlicht oder muss man spezielles Licht im Auto nachrüsten lassen? Die Verpflichtung zum Fahren mit Licht gilt für Freilandstraßen genauso wie für das Ortsgebiet.

15 Euro für Lichtmuffel

Zunächst wird die Exekutive Verstöße aber noch nicht bestrafen, sondern nur abmahnen. “Am 15. April 2006, also genau fünf Monate nach Inkrafttreten der Verpflichtung, wird erstmals gestraft”, so ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. 15 Euro wird der Verstoß gegen das Gesetz dann kosten. Die Ergebnisse der neuen Bestimmungen sollen nach zwei Jahren vom Verkehrsausschuss ausgewertet werden. Im Zuge dessen soll überprüft werden, ob die erhofften Vorteile eingetreten sind und ob sich die erwarteten Nachteile in Grenzen halten. Der ÖAMTC sieht in der Gesetzesnovelle nur eine Übergangslösung: er verlangt, dass ab 2007 europaweit alle Neufahrzeuge mit Tagfahrleuchten, die weniger Sprit als Abblendlicht verbrauchen, ausgestattet werden.

Lichtquellen, die bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt sind:

  • Serienmäßiges Abblendlicht – damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten gemeint
  • Spezielle Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw. ausschalten; außer Begrenzungslicht dürfen andere Leuchten nicht gleichzeitig brennen
  • Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Schlussleuchten und weitere Leuchten brennen. Derartige Schaltungen, die meist mit der Zündung geschaltet werden, bieten manche Fahrzeughersteller als “serienmäßiges Tagfahrlicht” an
  • Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Die Leuchtstärke muss so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden.
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