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Licht am Tag in mehr als 20 Ländern ganzjährig verpflichtend

In Österreich ist das Licht bei Tag nicht mehr verpflichtend
In Österreich ist das Licht bei Tag nicht mehr verpflichtend ©VN/Hofmeister
Mit oder ohne Licht? Für Autofahrer gelten im europäischen Ausland verschiedene Bestimmungen, was die Verwendung von Licht am Tag betrifft.Unabhängig von den Sichtverhältnissen muss man in mehr als 20 Ländern tagsüber ganzjährig das Abblendlicht einschalten.

In anderen wird es zumindest empfohlen oder die Pflicht ist zeitlich begrenzt. Lichtmuffel müssen mit teilweise hohen Strafen rechnen.

Österreich schaffte Regelung wieder ab

In Österreich war Fahren mit Licht am Tag von 15. November 2005 bis 31. Dezember 2007 Pflicht. Diese Regelung wurde mit 1. Jänner 2008 wieder aufgehoben. Freiwillig darf auch weiterhin mit Licht am Tag gefahren werden. Im folgenden liefert der ÖAMTC einen Überblick über landesspezifische Unterschiede:

Tagfahrlicht in 20 Ländern Pflicht

Pflicht: Eine gesetzliche Verpflichtung zur ganzjährigen Verwendung von Licht am Tag gilt in folgenden Ländern auf allen Straßen, also auch im Ortsgebiet: Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien und Tschechien. Örtliche Einschränkungen gibt es für Italien, Rumänien, Russland und Ungarn: Dort muss nur auf Schnell- und Bundesstraßen außerorts sowie auf Autobahnen mit Licht am Tag gefahren werden.

Licht am Tag empfohlen

Empfehlung: “In Deutschland, Luxemburg und Frankreich wird empfohlen, ganzjährig und auf allen Straßen das Licht tagsüber einzuschalten”, sagt ÖAMTC-Expertin Kristina Tauer.

Sonderregelung: In Kroatien muss das Licht am Tag nur in der dunklen Jahreszeit leuchten – und zwar vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März. In Moldawien gilt eine solche Regelung von November bis März.

Vergessen wird bestraft

Wer trotz gesetzlicher Pflicht tagsüber ohne Licht fährt, muss in Lettland sieben Euro Strafe zahlen. In Kroatien werden mindestens 40 Euro Strafe fällig, in der Schweiz rund 33 Euro. In Italien drohen Strafen ab 40 Euro, in Tschechien ab etwa 70 Euro und in Ungarn ab ca. 30 Euro. “Mit einer Geldstrafe von mindestens 245 Euro wird das Vergehen in Norwegen besonders streng geahndet”, so ÖAMTC-Touristikerin Tauer.

Besser Abblendlicht einschalten

Seit Februar 2011 müssen alle Pkw, die innerhalb der EU typengenehmigt werden, mit sogenanntem Tagfahrlicht standardmäßig ausgerüstet sein. Die Verwendung ist als Alternative zum Abblendlicht allerdings nur in Italien, Dänemark, Schweden und Finnland gesetzlich ausdrücklich erlaubt. Die übrigen europäischen Länder, in denen Lichtpflicht am Tag gilt, dulden Tagfahrleuchten zumeist. Konkrete Regelungen sind dem Club derzeit aber keine bekannt.

“Sicherheitshalber sollte man daher immer mit Abblendlicht fahren”, empfiehlt Tauer. “Einzige Ausnahme ist Griechenland: Hier ist die Verwendung des Abblendlichts am Tag bei klaren Sichtverhältnissen sogar verboten. Das automatische Tagfahrlicht darf jedoch verwendet werden.” (apa)

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