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Libro-Prozess: "Außen hui, innen pfui"

Zum Auftakt des Libro-Strafprozesses hat heute, Montag vormittags, die Staatsanwaltschaft die Hauptpunkte der Anklage vorgetragen. Bei Libro seien rund um den Börsengang im November 1999 von den fünf Angeklagten "kriminelle Machenschaften" vorgenommen worden. Die Angeklagten hätten durch "Täuschung über Tatsachen" mit der Darstellung eines "weit überhöhten Unternehmenswerts" die Investoren in die Irre geführt.
Prozess hat begonnen
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Grafik: Die Causa Libro

Beim Börsengang habe es neben dem Zweck, Kapital für unternehmerisches Handeln aufzubringen, einen weiteren Zweck gegeben, nämlich die Anteile bestimmter Personen unter möglichst guten Bedingungen anzubringen. “Das war net ganz so einfach”, so der Ankläger, weil die Finanzdaten der Libro AG das nicht so einfach hergegeben hätten. Bewerkstelligt habe man das ganze mit der Ausschüttung einer Sonderdividende von 440 Mio. Schilling (32 Mio. Euro); damit sollten die Darlehen der Anteilseigner zurückgezahlt werden. Die Darlehensgeber wurden damit Anteilseigner, statt Kreditgläubiger wurden sie zu Beteiligten. “Das wär’ alles ganz in Ordnung, wenn sich die Libro das damals hätte leisten können – das hat sie aber nicht”, betonte der Staatsanwalt.

“Man musste die Bilanz ein bissl, ein bissl mehr auffrisieren, um einen Gewinn darstellen zu können”. So seien auf einmal Beteiligungen in Deutschland, “die an sich nichts mehr wert waren”, mit einem “horrenden Wert” dargestellt worden. “Was macht man, wenn man Geld braucht und kan’s hot? Man nimmt sich an Kredit auf”, erläuterte Fuchs. Bei Libro seien zwei Kredite bei zwei Banken, der CA und der PSK, aufgenommen worden. Die Kreditsumme habe genau diese 440 Mio. Schilling, die als Sonderdividende ausgeschüttet worden waren, betragen.

Der Staatsanwalt schilderte dann den Börsengang: “Man macht einen sehr attraktiven Börsenprospekt, wo all diese falschen Gewinnchancen drin sind, man macht eine supergute Medienarbeit, wo eigentlich jeder blöd ist, der nicht in Libro-Aktien investiert, auf diese Weise macht man die Libro-Aktie am Markt attraktiv”. Im Unternehmen habe es aber in Wahrheit damals “ganz anders ausgeschaut”. Die Sonderdividende sei ein “Klotz am Hals” gewesen, die Handelskette hatte laut Fuchs schon damals “erhebliche Zahlungsprobleme”, wesentliche Lieferanten seien nicht mehr bezahlt worden. “Die Finanzierung des Weihnachtsgeschäfts 1999 ist überhaupt in den Sternen gestanden”. Die Aktie sei zum Ausgabezeitpunkt “praktisch wertlos” gewesen.

Auch der Einstieg der Telekom lief laut Staatsanwalt nicht rechtmäßig ab: Beim Verkauf der “Altaktien” sei der Telekom Austria AG gesagt worden, “da miasst’s dabei sein, aber kontrollieren derft’s unsere Bilanzen net”, nach dem Motto: “Entweder Geld am Tisch, oder es seid’s ned dabei”. Das Verhalten der Angeklagten sei vergleichbar mit einem Autohändler, der ein “Auto ohne Motor” verkaufe und die Käufer nicht unter die Motorhaube schauen lasse. Die Telekom habe über 85 Mio. Euro gezahlt. Die Libro-Beteiligung wurde noch im Jahr der Anschaffung von der Telekom vollständig abgeschrieben, die Telekom hat sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen.

Im Juni 2001 wurde Libro insolvent. Die Telekom hat 85 Mio. Euro verloren, die Aktionäre beim Börsegang 77,6 Mio. Euro, rechnete der Staatsanwalt vor. Doch “es hat net nur Verlierer geben bei der ganzen G’schicht”, meinte Fuchs. Ex-Libro-Chef Andre Rettberg habe 13,8 Mio. Euro kassiert, sein früherer Finanzvorstand Johann Knöbl 3,45 Mio. Euro und die UIAG, also laut Staatsanwalt den Angeklagten Kurt Stiassny und Christian Nowotny zuzurechnen, 19,21 Mio. Euro.

Der Staatsanwalt richtete sich warnend an die Laienrichter: “Die Angeklagten haben so professionell getäuscht, dass ein Wirtschaftsleitmedium den Hauptangeklagten zum Manager des Jahres gemacht hat”. Rettberg war vom Magazin “News” zum “Manager des Jahres 1999” gekürt worden. “Lassen Sie sich nicht denselben Sand in die Augen streuen, der damals den Medien in die Augen gestreut wurde”. Die Schöffen sollten sich auf das umfangreiche Gutachten und die Vorgänge im Saal konzentrieren, so der Ankläger.

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