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LH Wallner: "Vorausschauende Flächennutzung und Raumplanung"

Novellen zum Raumplanungs- und zum Grundverkehrsgesetz treten in Kraft.
Novellen zum Raumplanungs- und zum Grundverkehrsgesetz treten in Kraft. ©VLK
Mit der Raumplanungs- und der Grundverkehrsnovelle tritt am 1. März 2019 ein für die weitere Entwicklung Vorarlbergs maßgebliches Gesetzespaket in Kraft.

Mit ihm “werden die Weichen gestellt, damit Vorarlberg auch für kommende Generationen ein attraktiver und leistbarer Lebensraum bleibt”, betonten am Montag (18. Februar) Landeshauptmann Markus Wallner und der zuständige Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser. Mit der Vorständin der Abteilung Raumplanung und Baurecht, Sabina Danczul, stellten sie die Informationskampagne zu den Novellen vor.

“Ziel ist ein sorgsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Grund und Boden, um der Baulandhortung entgegenzuwirken und dafür zu sorgen, dass gewidmetes Bauland auch als solches genützt wird”, erläuterte Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser. “Langfristig soll dadurch ausreichend Wohnraum für die Bevölkerung gewährleistet werden, der wieder erschwinglicher ist”, sagte Landeshauptmann Markus Wallner: “Gleichzeitig gilt es, genügend Flächen für Wirtschaft und Landwirtschaft zu sichern”.

Steigenden Preisen und Zersiedlung aktiv entgegenwirken

Die erfolgreiche Entwicklung Vorarlbergs im Hinblick auf Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum verstärkte in den letzten Jahren den Druck auf Grund und Boden. Obwohl es in Vorarlberg genügend gewidmete Bauflächen gibt, werden frei verfügbare Flächen immer knapper – und dadurch immer teurer. So ist beispielsweise ein Drittel von den derzeit gewidmeten Bauflächen in Vorarlberg bis heute nicht bebaut, steht aber auch nicht zum Verkauf. Das sorgt einerseits für steigende Preise und andererseits für eine Zersiedelung in den Gemeinden.

“Neue Zeitrechnung”

Die Novellen zählen zu den größten Gesetzesänderungen der aktuellen Landesregierung. Mit den beiden Novellen beginne für Vorarlberg in der Raumplanung eine “neue Zeitrechnung”, unterstrich der Landeshauptmann die Bedeutung des Gesetzespakets, mit dem die Landesregierung auf Vorarlbergs dynamische Entwicklung reagiert. “Diese Novellen werden künftig der Werkzeugkoffer für die Umsetzung einer effizienten Flächennutzung in Vorarlberg sein”, führte Wallner aus: “Sie haben auf die Raumplanung des Landes und der Gemeinden, die Grundeigentümer und Unternehmen umfassende Auswirkungen – und bringen die einzelnen Interessen und Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft unter einen Hut”.

“Komplexeste Gesetzesnovellen der Regierungsperiode”

Bei der Neuordnung der gesetzlichen Grundlagen sei man achtsam vorgegangen, um speziell beim Eigentum nicht mehr als unbedingt nötig einzugreifen. Hinsichtlich Eingriff ins und Respekt vor dem Eigentum sei eine gute Lösung gefunden worden, so der Landeshauptmann. Das Paket selbst bezeichnete er als “komplexeste Gesetzesnovellen der Regierungsperiode”, deren Konsequenzen mittel- bis langfristig positiv spürbar werden sollen.

Weniger Baulandhortung, mehr Mobilität von Baugrundstücken

Zentrale Maßnahmen aus den beiden Novellen sind:

  • eine befristete Widmung von Bauflächen auf sieben Jahre bei Neuwidmungen,
  • oder, alternativ zur befristeten Widmung, ein Vertrag über die Nutzung des Grundstücks, den der Grundeigentümer mit der Gemeinde abschließt
  • Bebauungsfrist bereits gewidmeter Bauflächen nach Verkauf
  • Ausnahmen für die Weitergabe innerhalb der Familie – Vorsorgemöglichkeit gesichert,
  • ein Erklärungsverfahren beim Erwerb von unbebauten Baugrundstücken,
  • eine Obergrenze von 50.000 m² beim Erwerb von unbebauten Baugrundstücken (unter Berücksichtigung bestimmter Ausnahmen),
  • die Vermeidung einer Ausdehnung der äußeren Siedlungsränder,
  • Schaffung von Siedlungsschwerpunkten und Verdichtungszonen
  • die Verpflichtung der Gemeinden zur Erstellung von Räumlichen Entwicklungsplänen (REP).

“Ziel soll es auch sein, Freiraum aufzuwerten und die Bebauung im Siedlungsgebiet zu verdichten. Denn nur so können die Siedlungsgrenzen gehalten werden”, führte Sabina Danczul, Abteilungsleiterin Raumplanung im Amt der Vorarlberger Landesregierung, aus. Dabei würden bereits durchgeführte Studien zeigen, dass es gerade bei den Verdichtungsformen keine Patentlösungen gibt. Vielmehr sollen die Gegebenheiten in den jeweiligen Gemeinden individuell betrachtet und für das Quartier jeweils passende Formen der Nachverdichtung genutzt werden. Die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Erstellung eines räumlichen Entwicklungsplans oder bei der konkreten Quartiersentwicklung schafft Akzeptanz und wird daher auch durch das Land besonders gefördert.

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