Die Zusammenarbeit zwischen Bauern und Behörden funktioniere vorbildlich, sodass bisher alle strategischen Entscheidungen in enger Abstimmung einvernehmlich getroffen werden konnten, so das anschließende Resümee vor Journalisten auf der Herbstmesse Dornbirn.
Über den Tiergesundheitsfonds kann wenigstens der finanzielle Schaden für die Bauern in Grenzen gehalten werden. Erneut bewähre sich damit die landesgesetzliche Regelung der Tiergesundheit, da die Mykoplasmeninfektion keine anzeigpflichtige Tierseuche ist und deshalb auch keine Entschädigung aus Bundesmitteln möglich ist, betonte Sausgruber: “Wir bemühen uns unabhängig davon was der Bund tut zu vermeiden, dass aus diesem Anlass eine wirtschaftliche Existenz vernichtet wird.”
Landtagspräsident Halder forderte den Bund auf, bei der Finanzierung mit ins Boot zu kommen: “Wir lehnen uns auch nicht zurück. Da ist Gefahr im Verzug und da muss geholfen werden.”
Nach den bisher festgestellten Infektionsfällen die betroffenen Tiere sind bereits geschlachtet waren die Befunde der anderen Alpen negativ. Da aber eine einmalige Untersuchung zuwenig Sicherheit bietet, werden derzeit alle Untersuchungen wiederholt. Die Ergebnisse werden bis Mitte nächster Woche erwartet. Danach werde die Sachlage neu bewertet und mit den Bauern aufs Neue beraten, so Landesrat Schwärzler.
Entwarnung kann laut Landesveterinär Erik Schmid für einen Talbetrieb gegeben werden, der ganz zu Beginn der Infektionskette eine Kalbin von Hinterargen in seinen Heimbestand verbracht hat. Die Untersuchung des Gesamtbestandes habe keine Weiterverbreitung des Erregers ergeben.
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