“Ebenso klar ist aber auch, dass Vorarlberg dabei bleibt und in den ersten drei Monaten die Information und Beratung in der Vordergrund rücken wird – und eben nicht Strafe.” Das bedeutet, so Sausgruber, dass in der Übergangszeit “nach Prüfung der Einzelfälle” Ermahnungen ausgesprochen werden können.
Landeshauptmann Sausgruber sieht in der aktuellen Diskussion in Sachen Pflege kein Gesamtkonzept. “Die anstehende Gesamtlösung könnte durch die Anhebung des Pflegegeldes durch den Bund und die Länder erreicht werden. Bundeskanzler und Sozialminister wären gut beraten, das Pflegegeld schrittweise so anzuheben, dass Bezieher von Durchschnittspensionen mit dem Pflegegeld nicht in die Sozialhilfe gleiten”, betont der Landeshauptmann.
Vorarlberg hat 1991 das Pflegegeld “erfunden”, um im Betreuungs- und Pflegefall genau dieses Abgleiten in die Sozialhilfe von Personen mit durchschnittlichen oder kleineren Pensionen zu vermeiden, führt der Landeshauptmann weiter aus: “Bei entsprechendem Ausbau würden Betroffene im Pflegeheim nicht mehr unter die Sozialhilfe fallen”.
Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung
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