Das meinte der Landeshauptmann am Donnerstag in Mödling. Pröll sprach sich dafür aus, dass die Behörden die Strafregisterauszüge von Asylwerbern veröffentlichen dürfen. Voraussetzung dafür sei Freiwilligkeit. Unterstützt wurde sein Vorschlag von Innenminister Günther Platter (V).
Wenn ein Asylwerber an die Öffentlichkeit geht, sollte es auch möglich sein, dass die Behörde dies tue, so Pröll. Der Asylwerber solle freiwillig der Behörde die Möglichkeit geben, dass diese seinen Strafregisterauszug veröffentlichen dürfe, erläuterte der Landeshauptmann. Es würde der Öffentlichkeit dann nicht vorenthalten bleiben, ob in punkto Straffälligkeit etwas vorliegt oder nicht. Damit Bürger ein Bild haben, wenn ein Aufenthalt genehmigt wird oder nicht. Wenn in allen Bereichen Transparenz verlangt wird, dann auch in diesem Punkt, meinte der Landeshauptmann.
Pröll führte aus, dass jene die zu uns kommen weil sie politisch verfolgt sind, sich entsprechend eingliedern und die Gesetze achten bei uns willkommen seien. Jene Asylwerber, die kriminell sind, haben in diesem Land nichts verloren, sagte der Landeshauptmann.
Platter nannte den Vorschlag Prölls einen interessanten Ansatz. Würden alle Karten auf den Tisch geleget werden, sei dies ein Punkt der Fairness, meinte der Innenminister.
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