Der Verordnungsentwurf macht deutlich, dass eine gerechte und praktikable Definition von Schwerarbeit kaum möglich ist, heißt es in der von den Vorarlberger Nachrichten (Donnerstag-Ausgabe) bekannt gemachten Stellungnahme der Landesregierung wörtlich.
Die Prüfung, ob eine besonders belastende Berufstätigkeit vorgelegen hat, würde nach Ansicht des Landes zu einer nicht abschätzbaren Anzahl von Einzelverfahren führen, was wiederum einen hohen Verwaltungsaufwand und beträchtliche Verfahrenskosten mit sich bringen werde. Statt dessen schlägt Sausgruber eine Verlängerung der so genannten Hacklerregelung vor: Wer 45 Beitragsjahre erworben hat, sollte demnach abschlagsfrei in Pension gehen können.
Von Haubner ist dagegen die Schwerarbeiterregelung so konzipiert, dass nur bestimmte besonders belastende Tätigkeiten – etwa hoher Kalorienverbrauch oder Arbeit bei extremen Temperaturen – zu einem früheren Pensionsantritt (ab 60) führen könnten.
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