Dies erklärte der praktizierende Rechtsanwalt am Rande einer Pressekonferenz am Dienstag in Bregenz. Sollte der Verfassungsgerichtshof den Argumenten der LFB folgen, könnte im äußersten Fall die Landtagswahl wiederholt werden.
Als geradezu absurd bezeichnete Weh die Festlegung der Landesbürgerschaft: Wahlberechtigt ist unter anderem nur, wer seinen Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat. Das kann Weh nicht nachvollziehen. So ist etwa ein Vorarlberger, der mit 70 Jahren über die Grenze ins benachbarte deutsche Lindau zieht, bei der Landtagswahl nicht mehr stimmberechtigt, kritisierte Weh. Viele Vorarlberger, die im nahen Ausland wohnten, hätten ihn darauf angesprochen.
Weitere beim Verfassungsgerichtshof angebrachte Kritikpunkte sind laut Weh die technische Wahlabwicklung und de facto-Verzerrungen des Wahlkampfs, womit Weh etwa die Berichterstattung in den Medien anspricht.
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