Von Christiane Eckert/VOL.AT
2015 verkaufte ein damals 96-Jähriger in Hard ein Grundstück um 50.000 Euro. Nach Umwidmung wäre dieses jedoch rund 800.000 Euro wert. Der Gedanke eines „illegalen Schnäppchens“ kommt auf, der Sohn des Verkäufers, selbst Rechtsanwalt, klagt auf Unwirksamkeitserklärung des Kaufvertrages. Die Gegenseite will am Vertrag festhalten und sieht keinen Grund für dessen Aufhebung. Verschiedene Standpunkte wurden vorgetragen. Die eine Seite behauptet, man weigere sich, den Willen des alten Mannes zu respektieren, weil dadurch das Erbe deutlich geschmälert würde. Die Gegenseite kontert, man nutze die Situation aus, der Vater habe damals schon nicht verstanden, was er da eigentlich unterschrieb.
Schluss der Verhandlung
Nun wird jedenfalls in erster Instanz nicht mehr weiterverhandelt. Nachdem bereits zwei Mal ein Urteil gesprochen und von der Oberinstanz wieder aufgehoben wurde, scheint nun ein Urteil in Sicht. Ob dieses hält, wird man sehen. Jetzt heißt es erst einmal warten, bis es geschrieben ist. Das kann einige Monate dauern, dass es angefochten wird ist wahrscheinlich. Doch zunächst ist Richterin Sieglinde Stolz am Wort.
(Red.)
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