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"Lenny wurde im Wald hingerichtet!"

Ein Jäger wird beschuldigt, den offenbar verhaltensauffälligen Hund „Lenny“ (Bild) auf Wunsch seiner Besitzer erschossen zu haben. Der Verein, der „Lenny“ vermittelte, hat Anzeige erstattet. Die Ermittlungen laufen
Ein Jäger wird beschuldigt, den offenbar verhaltensauffälligen Hund „Lenny“ (Bild) auf Wunsch seiner Besitzer erschossen zu haben. Der Verein, der „Lenny“ vermittelte, hat Anzeige erstattet. Die Ermittlungen laufen ©Engel für Hunde, Michael Mäser/VOL.AT
Im Juli soll ein Jäger in einem Wald im Vorarlberger Oberland den Hund „Lenny“ erschossen haben. Der Fall wurde aufgrund möglicher Tierquälerei angezeigt. Die Ermittlungen laufen.

Von Harald Küng (Wann&Wo)

Bekannt gemacht wurde der Vorfall durch den Harder Tierschutzverein „Engel für Hunde“. Der Vierbeiner – von dem Verein aus Rumänien nach Vorarlberg geholt und hier an eine Familie im Oberland vermittelt – war im Juli dieses Jahres durch ein offenes Gartentor ausgebüxt und hatte auf seinem Streifzug ein Rehkitz gerissen. Als seine Halter ihn schließlich ausfindig machen konnten und versuchten, den Hund von seiner „Beute“ wegzuziehen, wurde er auch gegenüber seiner Haltern aggressiv. Nachdem es den Besitzern gelang, den Mischling zu sichern und wieder mit nach Hause zu nehmen, sollen sie einen ihnen bekannten, Jäger gebeten haben, „Lenny“ abzuholen und zu erschießen. Der Mann sei mit ihm daraufhin in einen Wald gefahren und habe abgedrückt. „Engel für Hunde“ spricht von einer „Hinrichtung“ und stellt klar, dass das Tier jederzeit wieder in die Obhut des Vereins hätte zurückgegeben werden können. Wie „Engel für Hunde“-Gründerin Laura Guderjahn zudem mitteilt, wurde den Besitzern ein zweiter von ihrem Verein vermittelter Hund wieder abgenommen.

Polizei bestätigt Vorfall

Auf WANN & WO-Anfrage bestätigt Kontrollinspektor Horst Spitzhofer von der Landespolizeidirektion Vorarl­berg den Zwischenfall: „Lenny“ wäre bereits öfters aggressiv aufgefallen, trotz Hundepsychologe und entsprechender Trainings sei er aber nicht zu bändigen gewesen und habe auch immer wieder Reißaus genommen. „Der Hund wurde, nachdem er das Reh ge­­­­rissen und auch die Halterin am Bein verletzt hatte, auf Wunsch der Besitzer zuhause abgeholt und in einem Wald erschossen. Menschen waren nicht in Gefahr. Wir können bestätigen, dass Anzeige auf Verdacht der Tierquälerei erstattet wurde. Die Causa wird geprüft und gegebenenfalls von einem Gericht beurteilt.“ Spitzhofer spricht von einem „komplizierten“ Sachverhalt.

Stellungnahme Jägerschaft

Gernot Heigl, Geschäftsführer der Jägerschaft Vorarlberg, zeigt sich im Gespräch mit WANN & WO überrascht über das Geschehene: „Bislang war mir dieser Vorfall nicht bekannt. Sollten die Anschuldigungen und Schilderungen stimmen, handelt es sich dabei um einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.“ Wie Heigl erklärt, sei der Abschuss eines Hundes durch ein Jagdschutzorgan im Ländle nur dann erlaubt – und der Jäger in diesem Fall auch verpflichtet –, „wenn der Hund auf frischer Tat ertappt wird. Dies ist aber die einzige Ausnahme! Ansonsten gilt einzig und alleine: Einschläfern durch einen Tierarzt.“ Heigl teilt mit, dass die Jägerschaft – sollten sich die Anschuldigungen bestätigen und es zu einer Verurteilung des Beschuldigten kommen – entsprechende Konsequenzen ziehen werde. Die Ermittlungen zur Causa dauern noch an, WANN & WO bleibt für Sie weiter an dem Thema dran.

Auszug Jagdrecht

Hunde und Katzen im Jagdgebiet:

  • (1) Der Jagdnutzungsberechtigte und sein Jagdschutzorgan sind berechtigt, zu töten
  • a) Hunde, die sie außerhalb der Einwirkung ihres Halters jagend antreffen, wenn diese wegen ihrer Schnelligkeit das Wild ernstlich zu hetzen vermögen
  • b) Hunde, die sie wiederholt unbeaufsichtigt im Wald umherstreifend antreffen, sofern der Hundehalter bekannt oder leicht feststellbar ist jedoch nur, wenn dieser vom Jagdnutzungsberechtigten oder seinem Jagdschutzorgan vorher schriftlich auf seine Verwahrungspflicht hingewiesen worden ist
  • c) Katzen, die sie in einer Entfernung von mehr als 500 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude wildernd antreffen
  • (2) Auf Grundflächen gemäß § 6 Abs. 4 lit. a und b dürfen Hunde und Katzen nicht getötet werden. Die Berechtigung gemäß Abs. 1 lit. a besteht nicht hinsichtlich Assistenz-, Polizei-, Jagd- u. Hirtenhunden sowie Lawinensuchhunden, die als solche gekennzeichnet/erkennbar sind

Verein „Engel für Hunde“ muss Arbeit einstellen

Der Harder Tierschutzverein „Engel für Hunde“ darf aufgrund nicht erfüllter Auflagen seitens der BH Bregenz seine Tätigkeit nicht fortsetzen. Der kleinstrukturierte Verein von Laura Guderjahn kümmert sich vor allem um Hunde aus dem Ausland, die im Ländle weiter vermittelt werden – bis heute rund 400 an der Zahl. Laura Guderjahn führt den Verein ehrenamtlich, beanstandet wurde unter anderem, dass sie zu wenig Zeit für die Tiere hat. „Ich gebe aber nicht auf“, gibt sich die 27-Jährige kämpferisch.

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