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Lehrerin unterliegt erneut bei Klage gegen Benotung im Internet

In einem seit einem Jahr andauernden Rechtsstreit um die Benotung von Lehrern im Internet durch ihre Schüler hat die klagende Pädagogin erneut eine Niederlage erlitten. Die Bewertung in dem Portal "spickmich" sei zulässig und vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, urteilte das Kölner Oberlandesgericht.

Aussagen wie “gut vorbereitet” oder “menschlich” bedeuteten keinen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht der Klägerin (Az: OLG Köln 15 U 43/08). Die Gymnasiallehrerin hatte bereits im Sommer 2007 versucht, ihre Benotung per einstweiliger Verfügung zu stoppen, war aber erst vor dem Kölner Landgericht und später vor dem OLG Köln gescheitert.

Daraufhin beschritt die Lehrerin aus Moers den “normalen” Klageweg, um die Veröffentlichung ihrer Daten und ihre Bewertung im Internet zu verhindern. Aber auch in diesem Hauptsacheverfahren unterlag sie am 30. Januar vor dem Kölner Landgericht – und nun erneut vor dem OLG. Nach früheren Angaben ihrer Anwälte strebt die Lehrerin, die sich verunglimpft sieht, eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof (BGH) an. Das Kölner OLG ließ eine Revision beim BGH am Donnerstag zu.

Dem OLG-Urteil zufolge dürfen in dem – von Kölner Studenten seit Frühjahr 2007 betriebenen – Portal auch weiterhin Lehrername, Unterrichtsfächer oder Beurteilungen wie “cool”, “fachlich kompetent” oder “peinlich” veröffentlicht werden. Es handele sich nicht um “Schmähkritik” oder eine Herabsetzung der Lehrerin. Auch das Einstellen von Zitaten der Pädagogin sei erlaubt.

Im OLG-Urteil wurde auch nicht beanstandet, dass die Schüler ihre Bewertung anonym abgeben. Es liege “aufgrund des Über- Unterordnungsverhältnisses zwischen Lehrer und Schüler” nahe, dass Schüler sonst aus Furcht vor negativen Konsequenzen ganz auf eine Meinungsäußerung verzichten würden. Dies würde aber “der Freiheit des durchaus wünschenswerten breiteren Kommunikationsprozesses über die Qualität der Bildungsarbeit” zuwiderlaufen.

Die Klägerin aus Moers wehrt sich nach früheren Angaben ihrer Duisburger Anwaltskanzlei dagegen, dass sie “gegen ihren Willen in ein Internetportal gezogen wird und dort anonymen Benotungen ausgesetzt ist”. In “spickmich” hatte sie laut OLG im Gesamtergebnis die Note 4,3 erhalten.

Eine zweite Lehrerin hatte im April vor dem Duisburger Landgericht wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts geklagt. Auch sie war in erster Instanz gescheitert.

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