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Lehrerin klagt 14 Jahre nach Kündigung Land Vorarlberg auf Wiedereinstellung

©VOL.AT/Rauch
Feldkirch - 2001 wird eine Lehrerin nach Vorwürfen von Eltern vonseiten des Landes gekündigt. Nachdem sie in Liechtenstein und der Schweiz unterrichtet hat, versucht sie wieder in Vorarlberg Fuß zu fassen. Die Chancen stehen jedoch schlecht, das Vertrauensverhältnis zur Lehrerin sei schwer erschüttert. Für die 53-Jährige kommt dies einem Berufsverbot gleich. Nun muss Landesrätin Mennel in den Zeugenstand.
Lehrerin klagt Land auf Wiedereinstellung

Derzeit soll am Arbeitsgericht Feldkirch entschieden werden, ob das Land Vorarlberg eine ehemalige Lehrerin wieder einstellen muss oder nicht. Aus Sicht der klagenden B. gab es im Mai 2014 eine Jobzusage, testweise auf ein Jahr. Dies habe Landesschulrätin Bernadette Mennel dem ehemaligen freiheitlichen Klubobmann Fritz Amann versprochen. Beim Land Vorarlberg will man von einer solchen Zusage nichts wissen. Der Verteidiger des Landes spricht vielmehr von einem zerrütteten Verhältnis zwischen Landesschulbehörde und der 53-Jährigen. Ein Arbeitsverhältnis sei unter diesen Umständen nicht denkbar.

Vorwürfe von Eltern führten zur Kündigung

Schuld daran sind Vorkommnisse nach der Jahrtausendwende. 2001 unterrichtet B. als Vertragsbedienstete in Lochau Geographie und Englisch. Dann kommen Vorwürfe auf, sie habe sich gegenüber einer Schülerin ungebührlich verhalten und soll diese auch mit Kreide beworfen haben. Die heute 53-jährige Lehrerin sieht sich als Sündenbock. Es habe sich um eine berüchtigte Klasse gehandelt, vor der bereits mehrere Lehrer kapituliert hätten. Die Schülerin habe sehr schwache Leistungen gezeigt und die Eltern hätten die Schuld dafür bei ihr gesucht. Aufgrund der Vorwürfe begann sie bei offener Tür zu unterrichten, um diesen entgegenzuwirken. Auch Arbeitskollegen erklären gegenüber VOL.AT, dass die damaligen Vorwürfe aus ihrer Sicht haltlos seien. Die Landesschulbehörde kündigt B. jedoch das Dienstverhältnis.

Lehrerin hoffte auf Hilfe aus der Politik

Die alleinerziehende Mutter einer Tochter findet daraufhin in Liechtenstein eine Stelle als Lehrkraft, die sie 2006 verliert. Grund sei eine Intervention aus Vorarlberg, ist B. überzeugt. Bis 2013 arbeitet sie in der Schweiz, versucht jedoch regelmäßig wieder zu einer Anstellung in Vorarlberg zu kommen. Sie wendet sich dabei an mehrere Oppositionspolitiker, die sich auch für sie einsetzen, jedoch ohne Erfolg. Ein Engagement an einer Vorarlberger Privatschule endet im Streit mit den Betreibern, während sich das Land einer Rückkehr der Lehrerin in den Landesdienst vehement entgegen stellt.

Land sieht kein Vertrauensverhältnis zur Lehrerin gegeben

Für B. ist es eine unerträgliche Situation, sie sieht sich als Opfer einer Intrige, die von der Leitung der Landesschulbehörde mitgetragen wird. Ihre Interventionen bei den jeweiligen Landeshauptleuten Herbert Saußgruber und Markus Wallner ändern nichts an der Situation. Die Landesschulbehörde sperrt sich weiterhin gegen eine Neuanstellung der Vertragslehrerin. Als Gründe nennt man vor der Richterin das aufgrund der Vorwürfe der 53-Jährigen gegen die Landesschulbehörde gestörte Vertrauensverhältnis und die massiven Konflikte von 2001. Man habe damals die Vorwürfe geprüft und B. Unterstützung angeboten sowie eine neue Stelle – was B. bestreitet. Die Hilfe habe aus Ferndiagnosen ohne persönliche Gespräche bestanden, eine alternative Stelle habe man ihr nie angeboten.

Weigerung zur Einstellung komme Berufsverbot gleich

Hinzu kommt, dass man derzeit in Vorarlberg keinen zwingenden Bedarf an Lehrpersonal hat. Das Land erfülle nicht nur den Dienststellenplan des Bundes, sondern könne bereits die letzten zehn Jahre die 400 freiwilligen Mehrposten vollständig besetzen. Hinzu kommt die derzeitige Lehrerreserve, einen Lehrermangel gebe es in Vorarlberg derzeit einfach nicht. Für die 53-Jährige kommt dies jedoch einem faktischen Berufsverbot in Vorarlberg nahe. Eine Situation, mit der sie sich nicht abfinden will. Schließlich würden ihre Arbeitszeugnisse ihre Eignung durchaus belegen.

Landesrätin muss in den Zeugenstand

Nun muss B. vor Gericht beweisen, dass es im Mai 2014 eine entsprechende Jobzusage gab. Zentral sind dabei die Zeugenaussagen von Amann und Mennel. Welche Sicht der Dinge auf die Ereignisse von 2001 und danach wahr ist, ist aus Sicht des Gerichts in dieser Thematik nicht ausschlaggebend.

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