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Lehrerin gegen Direktor: Vergleichsgespräche

Schwere Mobbingvorwürfe an der HTL Bregenz.
Schwere Mobbingvorwürfe an der HTL Bregenz. ©VOL.AT/Paulitsch
Schwarzach/Bregenz - Einigung auf vorläufige Unterbrechung im Mobbingprozess: Streitparteien wollen jetzt außergerichtlich Vergleichsgespräche weiterführen.


Zweieinhalb Jahre lang habe ihr Direktor sie gemobbt, behauptet die Lehrerin der HTL Bregenz. Sie forderte dafür in einem Amtshaftungsprozess am Landesgericht Feldkirch ursprünglich 10.000 Euro Schmerzengeld von der Republik als Arbeitgeberin des Schuldirektors. Bei der gestrigen Verhandlung reduzierte ihr Anwalt Karl-Heinz Plankel als Vergleichsangebot die Forderung auf 3000 Euro.

Nach den gestrigen Vergleichsgesprächen im Landesgericht sagte Richter Norbert Stütler, eine „Einigung ist in Aussicht, derzeit aber noch nicht möglich“. Die Streitparteien hätten sich auf ein drei­monatiges Ruhen des Verfahrens geeinigt und würden nun Vergleichsgespräche außergerichtlich weiterführen. Sollte es zu keiner Kompromisslösung kommen, würde der Prozess weitergeführt werden.

Mittlerweile hat sich die Situation entspannt, weil der Direktor an der HTL nur noch als Lehrer tätig ist. Sie habe ihn abgesägt, sagte der Ex-Direktor gestern im Gericht zur Lehrerin. Er bestreitet die Mobbing-Vorwürfe. Ihm hat die Finanzprokuratur als Vertreterin der beklagten Republik den Streit verkündet. Um sich nötigenfalls mit Regressforderungen an ihm schadlos halten zu können.

Prozesskostenablöse

Auch aus wirtschaftlichen Gründen regte der Richter eine Beendigung des Mobbingprozesses mit einem Vergleich an. Diskutiert wurde am Mittwoch über diesen Vorschlag der Finanzprokuratur, die zu keinerlei Zahlungen bereit ist: Die Rechtsschutzversicherung der Klägerin soll ihr die verlangten 3000 Euro bezahlen – als Prozesskostenablöse. Für den Fall einer Niederlage im Prozess würde sich die Versicherung damit weit höhere Kosten ersparen.

Denn die Beweislast liege bei der Klägerin, merkte der sportliche Richter an. Vergleichbar sei ihre Situation damit mit einer Fußballmannschaft, die „in der 89. Minute im Rückstand liegt“. Die Lehrerin müsste in einem Prozess beweisen, dass ihre behaupteten seelischen und körperlichen Leiden durch das Verhalten des damaligen Direktors entstanden sind.

Seine Mandantin habe sich wegen des Mobbings durch den Direktor in ärztliche Behandlung begeben und Psychopharmaka einnehmen müssen, sagte der Klagsvertreter. Ihre Augen-, Kopf- und Rückenschmerzen seien ihm zuzuschreiben. Schikaniert worden sei sie wohl deshalb, weil der Direktor privat einen Streit mit dem Bruder der Lehrerin wegen eines Grundstücks gehabt habe.

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