Laut Ansicht des Gerichts hat der Mann im Zustand voller Berauschung zwei 16-jährige Schülerinnen auf einer Sprachreise im vergangenen Jahr unsittlich berührt. Der bisher unbescholtene Mann wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In der Verhandlung am Dienstag wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit sieben Zeugen gehört, darunter die beiden Opfer. Der Mann habe sie in einer Diskothek im Genitalbereich berührt und sich an sie gedrückt, schilderte eines der Mädchen. Die zweite Schülerin berichtete ebenfalls von Berührungen im Genitalbereich. Der Pädagoge gab an, zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen zu sein. Ihm seien in der Diskothek in einem Getränk K.o.-Tropfen verabreicht worden, verteidigte sich der Lehrer.
Richterin Christine Koweindl schenkte den Aussagen der Schülerinnen Glauben und erklärte, im Beweisverfahren sei klar geworden, dass der Lehrer die ganze Woche der Auslandsreise über dem Alkohol zugesprochen habe. Erschwerend komme hinzu, dass der Pädagoge Aufsichtsperson war. Verteidiger Karl-Heinz Plankel meldete Berufung gegen das Urteil an.
Der Lehrer war im August 2007 gekündigt worden und hatte am Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung geklagt, aufgrund eines Formfehlers bekam er Recht. Man hätte den Pädagogen sofort entlassen müssen, und nicht zunächst ermahnen und dann suspendieren, so die Begründung des Arbeitsgerichts. Die Landesschulratsdirektion kündigte an, man werde Berufung einlegen und alles daran setzen, das Dienstverhältnis aufzulösen.
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