Wenn es um die Weiterbildung der Lehrkräfte geht, scheiden sich die Geister. Eine Möglichkeit zur Überprüfung der Weiterbildung wäre, wenn Lehrer über einen gewissen Zeitraum ihre Fortbildungsaktivitäten dokumentieren würden. Man müsse also nicht unbedingt ein verpflichtendes Ausmaß an Stunden pro Jahr festlegen.
Allerdings dürfe Fortbildung nicht zu eng auf den Besuch der institutionalisierten Veranstaltungen an den Pädagogischen Instituten (PI) reduziert werden, so Scholik. Auch der Besuch privater Seminare, von Lehrveranstaltungen an der Universität oder das Lesen von Fachliteratur müsse dazu zählen. Dann sei eine Dokumentation bei Direktor oder Schulbehörde durchaus denkbar – vorzugsweise solle diese aber direkt am Standort erfolgen, um auf schulspezifische Schwerpunkte Rücksicht zu nehmen. Sie habe dabei auch keine Sorge, dass die Lehrer nicht ausreichend Aktivitäten nachweisen könnten.
Die Feststellung des Rechnungshofs (RH), wonach sich laut einer Direktoren-Befragung nur ein Drittel der Lehrer an den mittleren und höheren Schulen intensiv, ein weiteres Drittel mäßig und ein Drittel gar nicht fortbildet, führt Scholik auf derzeit mangelnde Dokumentation zurück. So werde etwa der Besuch einer Fortbildungs-Veranstaltung im AHS-Bereich nur gemeldet, wenn der Pädagoge dafür dienstfrei brauche. Eine Uni-Vorlesung am Nachmittag oder eine Block-Lehrveranstaltung am Wochenende werde daher gar nicht registriert. Das Problem bestehe eher umgekehrt: Viele Kollegen würden in Fortbildungs-Veranstaltungen keinen Platz bekommen.
Der Vorsitzende der Pflichtschullehrer-Gewerkschaft, Walter Riegler, sieht die Verpflichtung seiner Pädagogen zu 15 verpflichtenden Fortbildungs-Stunden pro Jahr mit gemischten Gefühlen. Einerseits wäre es schön, wenn man dafür überhaupt kein Gesetz brauchen und die Lehrer auf Grund ihres Standesbewusstseins Fortbildung absolvieren würden – was sie zum größten Teil ohnehin täten, und zwar in einem noch höheren Ausmaß wie etwa die zeitintensive Ausbildung zum Montessori-Pädagogen.
Aus Sicht der Schulbehörde könne er aber durchaus nachvollziehen, dass die Festlegung von 15 Stunden pro Jahr sinnvoll sei: Da erspare ich mir dann jede Diskussion, so Riegler. In der derzeitigen Diskussion um Fortbildung diene diese auch ein wenig als Schutzfaktor.
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