Die Lecher Bevölkerung hat im Moment wahrlich andere Probleme. So mutet der Bescheid, der dem Bürgermeister mitten in den Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser vom Verwaltungsgerichtshof zugestellt wurde, geradezu absurd an. Darin wird der Tourismusgemeinde Lech/Zürs nämlich aufgetragen, die Willkommenstafel mit der Aufschrift Willkommen, welcome, benvenuto, bienvenue am Flexenpass zu entfernen.
Weil die Tafel außerhalb des Ortsgebiets steht, verstößt sie gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Danach sind Werbungen und Ankündigungen an Straßen außerhalb des Ortsgebietes, die innerhalb einer Entfernung von 100 Meter vom Fahrbahnrand aufgestellt werden, verboten.
Der Ansicht der Gemeinde, bei der Willkommenstafel handle es sich um keine Werbung, hält der VwGH die bestehende Rechtsprechung entgegen: Mit dem gesetzlichen Begriff Werbung ist nicht bloß Werbung im wirtschaftlichen Sinn gemeint – im Sinne von Anpreisung von Gütern – sondern auch Imagewerbung. Das sind alle Maßnahmen, die darauf abzielen, einen wirtschaftlichen Erfolg herbeizuführen.
Nur ein konkreter Informationsgehalt für Straßenbenützer durch die Tafel würde eine Ausnahme vom Werbeverbot rechtfertigen. Ein solches konnte der VwGH aber nicht erkennen, da die Straße, an der die Tafel angebracht wurde, ausschließlich zu dieser Gemeinde führt. Der VwGH hatte in zweiter Instanz entschieden und war von der Gemeinde Lech angerufen worden, nachdem die Vorarlberger Landesregierung den Bewilligungsantrag der Gemeinde abgelehnt hatte. Lech wurde verpflichtet, die Werbeanlage binnen vier Wochen zu demontieren.
Zu Recht, entschied nun der VwGH, schränkte den Beseitigungsauftrag aber auf die Tafel ein. Der Betonsockel und der Rahmen der Werbeanlage können stehen bleiben.
An diesen Bescheid werden wir uns natürlich halten. Die Tafel wird abmontiert, sagt Bürgermeister Ludwig Muxel. Verständlicherweise sei das aber im Moment kein vorrangiges Problem. Die 2,25 mal 3,81 Meter große Tafel auf der Landstraße Richtung Lech ist abzumontieren, entschied der VwGH.
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