Im Ministerrat wurde am Donnerstag eine entsprechende Änderung der Versicherungsgesetze per 1. Jänner 2007 beschlossen.
Gleichzeitig wurden für die Krankenversicherung die so genannten Unisex-Prämien beschlossen, die das Geburtenrisiko auf Männer und Frauen verteilen. Dies wird per 1. Dezember 2007 in Kraft treten. Die Änderungen gelten nur für neue Verträge.
Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung werden nun die Verwaltungs- und Vertriebskosten auf einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt. Bisherige Praxis ist es, diese Kosten dem Versicherungsnehmer zu Beginn anzulasten, was vor allem in den ersten Jahren zu niedrigen Rückkaufswerten führen kann. Es kann bei einem Rückkauf in den ersten Jahren auch dazu kommen, dass weniger ausbezahlt wird als an Prämien eingezahlt wurde. Konsumentenschützer hatten dagegen immer wieder heftig protestiert.
Mit der Änderung in der Krankenversicherung wird die EU- Gleichbehandlungsrichtlinie umgesetzt, derzufolge Frauen in der Krankenversicherung nicht durch höhere Prämien auf Grund des Risikos von Schwangerschaft, Mutterschaft und Geburt belastet werden dürfen. Dieses muss künftig auf Männer und Frauen verteilt werden. In der Praxis bedeutet dies Verbilligungen für Frauen und höhere Tarife für Männer. Für alle anderen Risiken dürfen die Versicherungen auch weiterhin nach Geschlechtern unterschiedliche Prämien festsetzen.
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