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Lebenslange Haft für van Gogh-Mörder gefordert

Wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, soll der mutmaßliche Mörder des Islam-kritischen niederländischen Regisseurs Theo van Gogh für den Rest seines Lebens ins Gefängnis.

Das forderte am Dienstag der Staatsanwalt in dem Amsterdamer Prozess gegen den 27-jährigen Mohammed B.. In einem überraschenden Schlusswort gab dieser den Mord erneut zu und sagte, er würde so weitermachen, falls er jemals frei komme.

In seinem mehr als vierstündigen Plädoyer schilderte Staatsanwalt Frits van Straelen noch einmal den Ablauf der Aufsehen erregenden Bluttat vom 2. November 2004. Der radikale Islamist habe van Gogh auf offener Straße niedergeschossen, ihm die Kehle durchtrennt und anschließend auf Polizisten und Passanten geschossen, bevor er selbst von einer Polizeikugel am Bein verletzt wurde und überwältigt werden konnte. Mit einem Messer habe er außerdem eine Todesdrohung gegen die Parlamentsabgeordnete Ayaan Hirsi Ali an van Goghs Leiche gespießt. Deshalb habe die Politikerin sich Wochen lang verstecken müssen und ihr Mandat nicht ausüben können.

„Er ist und bleibt gefährlich“, sagte der Staatsanwalt über den Niederländer marokkanischer Herkunft. Er forderte auch eine lebenslange Aberkennung des passiven und des aktiven Wahlrechts. Der 27-Jährige müsse von der Demokratie ausgeschlossen werden, die er bekämpfe, sagte Staatsanwalt van Straelen. Eine lebenslange Strafe muss in den Niederlanden tatsächlich bis zum Tod verbüßt werden.

Der Staatsanwalt zeigte sich überzeugt davon, dass der Angeklagte Helfer gehabt habe, doch sei nur ihm die unmittelbare Tatbeteiligung nachzuweisen. Der 27-Jährige sei ein wichtiges Mitglied einer terroristischen Vereinigung, der so genannten Hofstadgroep, der später im Jahr der Prozess gemacht werden soll.

Die Hauptverhandlung dauerte nur zwei Sitzungstage und verlief ungewöhnlich, da sich der Angeklagte nicht aktiv verteidigen wollte. Sein Rechtsanwalt Peter Plasman verzichtete auch auf ein eigenes Plädoyer. Sein Mandant aber, der bisher jede Mitarbeit an dem Verfahren abgelehnt hatte, ergriff überraschend die Gelegenheit zu einer abschließenden Stellungnahme. Er sagte, er habe aus Überzeugung gehandelt und würde es wieder tun. Das Gesetz gebiete ihm, jedem, der Allah oder den Propheten beleidige, „den Kopf abzuhacken“.

Der Staatsanwalt hatte zu Beginn seines Plädoyers betont, es gehe in diesem Fall nicht um den Islam, sondern um freie Meinungsäußerung und Toleranz. Van Gogh könne durchaus gesehen werden als „unverbesserlicher Kritikaster, der Beleidigungen zur Kunstform erhoben hat“. Er habe aber mit seiner Kritik nie die Grenze des Zulässigen überschritten und sei trotz mehrerer Anzeigen niemals verurteilt worden.

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