Wie durch ein Wunder wurden durch den zehn Zentimeter tiefen Stich keine Organe verletzt. Sie hat mich gleich im Krankenhaus besucht, erzählt das Opfer. Ich will nichts anderes als mit ihr zusammen sein, bittet er Richter Peter Mück. Seit sechs Jahren seien sie ein Paar. Getrunken werde nicht jeden Tag, aber wenn, dann anständig, gibt er Auskunft. Zum Tatzeitpunkt hatte seine Freundin 2,3 Promille, an die zwanzig Bier, glaubt sie. Wir zählen nicht mit, wirft sie ein. So weit kann man mit so vielen Bier vermutlich gar nicht mehr zählen, zeigt der Richter Verständnis.
Therapie angeordnet
Verteidiger Helmuth Mäser betont, dass seine Mandantin, die seit dem 14. Lebensjahr trinkt, unbescholten ist, sich geständig zeigte und das Opfer ihr verziehen hat. Ja die beiden sind offenbar ein Herz und eine Seele, erkennt auch der Richter und verurteilt die bislang Unbescholtene zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten. Allerdings muss sich die Frau einer Therapie unterziehen, sonst muss sie doch noch ins Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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