Daraus geht hervor, dass die vereinbarten Tageslärmbelastungen eingehalten wurden. Während der so genannten Normalbetriebszeiten wurde darüber hinaus überprüft, ob die Flugrouten eingehalten werden.
Der Flugbeobachter nahm seine Kontrolltätigkeiten auch während der so genannten Randbetriebszeiten wahr; das sind jene Zeiten vor, zwischen oder nach den Regelbetriebszeiten, in denen auch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Für Messungen
wendete der Flugbeobachter 26 Stunden auf.
Darüber hinaus wurden die von der Flugplatzbetreiberin, der Airport
Altenrhein AG, gemeldeten Flugbewegungen und die damit zusammenhängenden
Berechnungen der Lärmpunktezahlen überprüft. Die vereinbarten
Tageslärmbelastungen durch den Flugplatz Altenrhein wurden im Juli 1999
nicht überschritten.
(Bild: VN-Archiv)
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