Ein kurioser Rechtsstreit zwischen dem Langzeithäftling Juan Carlos C. und der Republik Österreich geht in die nächste Runde: Weil er trotz eines Bandscheibenvorfalls in der Justizanstalt Graz-Karlau als Hausarbeiter eingesetzt wurde, verklagte der 64-jährige “Gefängnis-Methusalem” die Republik Österreich auf Schmerzensgeld. Dem gab das Landesgericht für Zivilrechtsachen Graz statt, die Finanzprokura übersah dies und versäumte die Einspruchsfrist.
Daraufhin wurde die Klage rechtskräftig. Das Gratisblatt “Heute” berichtete von dem Fall in seiner Freitagausgabe.
Zwangsversteigerung von Hofburg und Co.
Doch die Finanzprokuratur (“Anwalt der Republik”) zahlte nicht. In weiterer Folge erwirkte C. dann eine Bewilligung der Zwangsversteigerung zahlreicher Liegenschaften in der Wiener Innenstadt, darunter auch die Hofburg, das Bundeskanzleramt sowie die Nationalbibliothek. Am 12. März bewilligte das Bezirksgericht Innere Stadt die Zwangsversteigerung zur Hereinbringung der Schmerzensgeld-Forderung in Höhe von 7.000 Euro. Der Beschluss kann binnen 14 Tagen mit Rekurs angefochten werden.
Langzeithäftling Juan Carlos C. vs. Republik
Der Rechtsstreit zwischen dem Langzeithäftling und der Republik geht bereits über Jahre. Im Zuge der Schmerzensgeldklage hatte C. auch rund 900 Euro Extravergütung für seine Arbeiten in der Justizanstalt gefordert. Dies wies das Gericht in Graz bereits im Dezember 2011 zurück. Begründung: Der ordentliche Rechtsweg in Bezug auf Arbeitslohn ist für Häftlinge ausgeschlossen.
Der Langzeithäftling hat mehr als 30 Jahre seines Lebens hinter Gittern verbracht, aktuell sitzt er in der Justizanstalt Stein. 1978 erschoss er bei einem Postüberfall einen Mann und wurde wegen mehrfachen Raubes und Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Im August 1989 brach er aus der Grazer Strafanstalt Karlau aus, während seiner Flucht entführte er eine Frau, die er auch mehrfach vergewaltigte. Eineinhalb Wochen später wurde er in Klagenfurt festgenommen.
(apa/red)
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