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Lange Haftstrafe

Zu 20 Jahren Haft wurde am Freitag der Hauptangeklagte im Raubprozeß von Frastanz verurteilt. [10.07.99]

20 Jahre Haft wegen schweren Raubes mit Todesfolge lautet das genaue Urteil für den Hauptangeklagten. Beim Zweitangeklagten Egon K. zeigten die Geschworenen Milde:
K. wurde wegen Hehlerei zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die beiden
Verurteilten erbaten sich Bedenkzeit. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.

Die Verhandlung begann mit der beklemmenden Vernehmung des Opfers, der 77jährigen Schwester des getöteten Landwirts. Es war ihr anzusehen, welche Mühe es sie kostete, im Schwurgerichtssaal, die Augen der Angeklagten im Rücken, die schrecklichen Szenen des Überfalls zu schildern. Aus jedem Wort konnte man die Angst heraushören, die sie seither nicht mehr losgelassen hat.

Die Räuber haben ihr alles genommen. Ihren Bruder, mit dem sie seit Jahrzehnten den Hof bewirtschaftete, ihre gesamten Ersparnisse, die sie mühsam für den Notfall beseitegelegt hatten und schließlich auch ihre existenzielle Grundlage, die Landwirtschaft, die sie allein nicht mehr betreiben konnte.
Staatsanwalt Karl Wild ließ die Beweisergebnisse der vergangenen beiden Tagen noch einmal vor den Augen der Geschworenen vorüberziehen. Er war überzeugt, daß die beiden Angekagten den Raub und die Mißhandlungen der Geschwister allein begangen hatten.

Die Verteidiger waren bemüht, die belastenden Aussagen der Zeugen in Zweifel zu ziehen und Widersprüche herauszuarbeiten. Ihrer Meinung nach hätten sich die Ermittlungen der Kriminalabteilung schon in einem sehr frühen Stadium nur auf einen möglichen Täter fixiert und dadurch sei man anderen Hinweisen gar nicht mehr nachgegangen.

Von Gerda Zimmermann und Gabi Nußbaumer

(Bild: Hofmeister)

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