Lange Haft für Heroinsüchtigen

Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 26-jähriger Arbeitsloser wegen Schmuggels eines knappen Kilos Heroin, Weitergabe von 375 Gramm und Eigenkonsum von 225 Gramm zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Dazu kommen noch offene Bewährungsstrafen von elf Monaten und eine Strafhaft von insgesamt 18 Monaten, die der mehrfach Vorbestrafte seit Juni absitzen muss.
Schwer süchtig
Mehrmals hat der junge Mann bereits einen Entzug in Angriff genommen, sogar ein halbes Jahr stationär. Doch es gelingt dem zehnfach Vorbestraften nicht, dem Teufelskreis zu entkommen. Er brauchte täglich zweieinhalb Gramm Heroin für sich selbst. 30 Euro musste er pro Gramm bezahlen. Viel Geld für einen Arbeitslosen. Bezogen hat der junge Mann den Stoff in Goldach in der Schweiz. Unterwegs war der Mann mit Zug über St.Margretehn oder mit dem Bus nach Gaißau und dann zu Fuß weiter nach Rheineck. In Goldach wartete dann der Dealer. Die Strafe befindet sich im untersten Bereich, das sieht der Verurteilte ein und akzeptiert die Entscheidung. Das Urteil ist rechtskräftig.
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