Der 20-jährige Bursch war mit einer Maske und Gasknallpistole in die Tankstelle gegangen und hatte mit einem Plastiksack in der Hand Geld gefordert. Die Beute: 590 Euro. Währenddessen wartete der 22-jährige Bruder draußen vor der Tankstelle. Gemeinsam flüchteten sie. Der Jüngere wurde ausgeforscht und verriet seinen Bruder als Komplizen. Für schweren Raub erhielt der Jüngere sieben Jahre Haft, der Ältere sechseinhalb Jahre.
Unglaubwürdig
Vor Gericht zeigten sich beide geradezu bestürzt von ihrem Vorgehen. Der jüngere, elffach Vorbestrafte beteuerte, dass er nur aus Geldnot gehandelt und keine andere Wahl gehabt habe. Der Ältere, ebenfalls vierfach vorbestraft, schilderte, wie er angeblich Angst hatte, dass sein Bruder etwas anstelle. Schlussendlich kundschafteten sie dann gemeinsam eine Tankstelle aus, organisierten eine Waffe und eine Maske und zogen den bewaffneten Raubüberfall gemeinsam durch. Das Gericht ging davon aus, dass beide unmittelbare Täter waren und nicht – so wie anfangs angenommen – einer Drahtzieher und der andere nur Mitläufer. Beide Verurteilten meldeten sofort Strafberufung an. Somit sind die Urteile nicht rechtskräftig.
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