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Landwirtschaftskammer warnt Wanderer mit Infokampagne vor Kühen

über das richtige Verhalten auf Weiden mit Kühen.
über das richtige Verhalten auf Weiden mit Kühen. ©APA-AFP
Es gibt trotzdem noch einzelne Unvernünftige, die sich selbst oder andere in Gefahr bringen, moniert Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger.
Auf Alp: Hundebesitzer kommt Kuh gefährlich nah
Vorarlberg bietet Älplern Versicherungsschutz

Wenn Sie diesen Sommer auf Alpen in Vorarlberg wandern waren, sind Sie Ihnen wahrscheinlich schon aufgefallen. Die Hinweisschilder der Landwirtschaftskammer zum richtigen Verhalten auf Weiden.

Die Tafeln haben folgenden Hintergrund: 2014 war im Pinnistal eine 45-jährige Deutsche von Kühen totgetrampelt worden, nachdem ihr Hund die Türe aufgescheucht hatte. Nach jahrelangem Rechtsstreit erging im Februar das Urteil, wonach der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente zahlen muss, da er seine Tiere entlang des Weges nicht eingezäunt hatte.

Das strittige Kuh-Urteil hat Alpbetreiber und Wanderer in ganz Österreich verunsichert.

Die Landwirtschaftskammer trägt nun ihren Teil zu einer größeren Sicherheit auf Almen mit einer groß angelegten Infokampagne bei.

Kampagne für mehr Sicherheit

Im Sinne einer weitreichenden Prävention wurden auf Alpen Hinweistafeln für Wanderer mit dem richtigen Verhalten auf Kuhweiden aufgestellt. Österreichweit wurden 6.000 Tafeln mit Verhaltensregeln aufgestellt, die über das richtige Verhalten auf Weiden mit Kühen informieren.

Vor allem Hundebesitzer sollen mit den Hinweisen angesprochen werden. Die Kampagne soll die Eigenverantwortung der Wanderer stärken und weitere schwerwiegende Unfälle künftig möglichst verhindern.

Eine der vielen Tafeln befindet sich auf der Sattelalpe oberhalb von Dornbirn (siehe "Vorarlberg Heute" Beitrag).

Moosbrugger: "Es bringen sich immer noch Leute in Gefahr"

Laut Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger sei der Erfolg der Maßnahmen noch "unterschiedlich": Grundsätzlich spüre man, dass das Bewusstsein gewachsen sei, sagt Moosbrugger in einem "ORF Vorarlberg" Bericht. Es gebe aber noch einzelne Unvernünftige, die sich selbst oder andere in Gefahr bringen würden.

Von Gesetz wegen gibt es keine Verpflichtung, den Wanderweg einer Alpe mit einem zusätzlichen Zaun zu sichern. Moosbrugger nimmt daher die Wanderer in die Pflicht: „Damit ist klar definiert, dass jeder Wanderer entlang eines Wanderweges damit zu rechnen hat, freilaufende Tiere anzutreffen.“

10 Verhaltensregeln für Almbesucher

Die damalige türkis-blaue Regierung hatte im vergangenen April ein Aktionspaket "Sichere Almen" vorgestellt. Dieses enthält unter anderem zehn Verhaltensregeln für Alm-Besucher und eine Empfehlungscheckliste für Weideviehhalter, die für Sicherheit auf Almen sorgen sollen. Die damalige Umweltminister Elisabeth Köstinger (ÖVP) betonte, dass das Aktionspaket größer als der Einzelfall sei und für ein gutes Miteinander auf Österreichs Almen sorgen solle.

Dessen ungeachtet wurden etwa in Schladming zwei Wanderwege auf Almen für Hunde gesperrt, weil die Besitzer potenziellen Schadenersatzforderungen aus dem Weg gehen wollen.

Hält das Urteil?

Die Haftung des Landwirts für die tödlichen Folgen begründete das Erstgericht damit, dass am Eingang zur Weide nur Hinweistafeln auf die Mutterkuhherde angebracht waren, aber keine Abzäunung.

Noch vor dem Start der Wandersaison im Herbst wird sich klären, ob es bei den umstrittenen Feststellungen des erstinstanzlichen Tiroler Kuh-Urteils bleibt, das österreichweit für Verunsicherung bei der Almwirtschaft und Touristikern gesorgt hat.

Das Rechtsmittel, das der betroffene Landwirt gegen seine Verurteilung eingelegt hat, wird "auf jeden Fall vor September" behandelt. Damit wäre Klarheit gegeben, ob der Bauer und Besitzer der Kühe im Pinnistal tatsächlich an die Hinterbliebenen den vom Erstgericht festgeschriebenen Schadenersatz in Höhe von 180.000 Euro und zusätzliche Rentenzahlungen an den Witwer und den Sohn der Getöteten leisten muss.

Versicherungsschutz für Ländle-Bauern

Seit dem Schadenersatz-Urteil wegen einer tödlichen Kuh-Attacke bietet das Land Vorarlberg Tierhaltern einen Versicherungsschutz gegenüber Dritten an. Damit wird insbesondere das Haftpflichtrisiko der Tierhalter für die rund 40.000 Weidetiere auf den Vorarlberger Alpen gedeckt. Er kommt dann zum Tragen, wenn die Leistungen aus anderen Versicherungen ausgeschöpft sind.

Erklärvideo: "Wanderer und Weidevieh: So verhalten Sie sich richtig!"

(APA) (Red.)

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