Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Wie so oft bei Sexualstrafverfahren stand auch beim gestrigen Prozess Aussage gegen Aussage, da es keine unmittelbaren Zeugen gibt: Das heute 13-jährige Mädchen belastet seinen Vater massiv. Über Jahre hinweg soll er sie meist zum Oral-, aber auch zum Anal- und Vaginalverkehr gezwungen haben bei Letzterem blieb es beim Versuch. Der vierfache Vater hingegen bestreitet die Taten, spricht von einem Rachefeldzug seiner Ex-Frau, die ihre Tochter gegen ihn aufgehetzt habe. Auch die Mutter, Schwester und Cousine des Angeklagten glauben an eine Inszenierung und sind von der Unschuld des 40-Jährigen überzeugt. Ich kenne meinen Bruder, er ist ein herzensguter Mensch, sagte etwa die Schwester des Beschuldigten im Zeugenstand.
Glaubwürdig
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Claudia Egger hatte jedoch keinen Zweifel an den massiven Vorwürfen, die das Opfer in mehreren Einvernahmen immer wieder detailliert geschildert haben soll. Das Urteil acht Jahre Haft stützt sich damit auch auf ein Gutachten, das die Glaubwürdigkeit des Opfers bestätigte. Wie sich aus dem Gutachten ergibt, hat die 13-Jährige aufgrund der langjährigen Übergriffe einen emotionalen Schock erlitten und kämpft nun mit einer tiefen sexuellen Störung. Erschwerend wirkte sich unter anderem die einschlägige Vorstrafe des Angeklagten aus. Im Jahr 2003 war er wegen versuchter Vergewaltigung an seiner Frau zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden 20 Monate wurden ihm bedingt nachgelassen. Bereits während einer Haftunterbrechung sollen die schweren Übergriffe auf seine Tochter begonnen haben. Sie war damals erst sieben Jahre alt.
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