407 der insgesamt 270.437 Wahlberechtigen sind ehemalige Landesbürgerinnen und Landesbürger mit dem Hauptwohnsitz im Ausland, welche einen Antrag auf Eintragung in die Wählerkartei in jener Gemeinde Vorarlbergs gestellt haben, in der sie den Hauptwohnsitz vor dem Verzug ins Ausland hatten.
Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl liegt vom 6. August 2019 bis einschließlich 16. August 2019 in den Gemeineämtern zur öffentlichen Einsicht auf. Die genauen Einsichtsstunden wurden jeweils von den Gemeindewahlbehörden festgelegt und sind an der Amtstafel der Gemeinde kundgemacht.
Innerhalb der Einsichtsfrist kann jede Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die entweder als Wähler eingetragen ist oder für sich das Wahlrecht in Anspruch nimmt, schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde einen Berichtigungsantrag stellen.
Antrag auf Eintrag in Wählerkartei
Im Ausland lebende ehemalige Landesbürger und –bürgerinnen, welche nicht im Wählerverzeichnis aufscheinen, haben noch bis zum 16. August 2019 die Möglichkeit, bei ihrer ehemaligen Hauptwohnsitzgemeinde einen Antrag auf Eintragung in die Wählerkartei zu stellen.
Ende August werden die Wählerverzeichnisse abgeschlossen, dann steht die endgültige Zahl der Wahlberechtigten für die Landtagswahl 2019 fest.
Weitere Informationen
Die von der Landeswahlbehörde eingerichtete Wahlhotline ist unter der Telefonnummer 05574/511-21880 werktags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Fragen zur Wahl werden auch per E-Mail inneres@vorarlberg.at entgegengenommen. Informationen zur Wahl sind auch unter www.vorarlberg.at abrufbar.
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