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Landtagswahl 2004 rechtsgültig

Das Ergebnis der Vorarlberger Landtagswahl 2004 ist nun definitiv gültig. Die Anfechtung des Bregenzer Rechtsanwaltes Wilfried Ludwig Weh wurde vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen.

Weh kritisierte in seiner Anfechtung unter Anderem die Definition der Landesbürgerschaft. Demnach ist nur wahlberechtigt, wer seinen Hauptwohnsitz im Ländle hat.

Weh war als Spitzenkandidat der „Liste Freier Bürger“ selbst zur Wahl angetreten, und hat den Einzug in den Landtag deutlich verfehlt.

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