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Landtag: Neues Dienstrecht für Gemeinden

Der Landtag hat ein neues Dienstrecht für Gemeindeange-stellte beschlossen. Nach mehrstündigen Diskussionen stimmten die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ am Nach-mittag für die Reform des Gemeindeangestelltengesetzes.

SPÖ und Grüne sprachen sich dagegen aus. Angeblich am Vortag aufgetauchte Berechnungen, nach denen speziell Bediensteten in unteren Gehaltsklassen Nachteile erwachsen würden, hatten am Vormittag sogar für eine halbstündige Unterbrechung der Landtagssitzung gesorgt.

Bereits am Montag hatte der Vorarlberger Gemeindeverband die Eckpunkte der in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten erarbeiteten Reform vorgestellt: Das neue Angestelltengesetz für Vorarlberger Gemeindebedienstete sieht eine Umverteilung der Lebensverdienstsumme bei höherem Einstiegsgehalt und flacherer Einkommenskurve sowie einen variablen leistungsabhängigen Lohnanteil vor. Die Pragmatisierung wird abgeschafft. Das reformierte Dienstrecht tritt am 1. Juli in Kraft und gilt rückwirkend per Jahresanfang für neu eintretende Mitarbeiter. Bedienstete können freiwillig in das neue System wechseln.

Noch zu Beginn der Landtagssitzung lobte Hans Kohler, VP-Bereichssprecher für Gemeindefinanzen, das zum Beschluss vorliegende Dienstrecht als ein „Reformwerk, das im Gemeindedienst seinesgleichen sucht“. Es handle sich um das modernste Gemeindeangestelltengesetz Österreichs. Sogleich berichtete aber der SPÖ-Abgeordnete Michael Ritsch, dass es seinen in der Früh erhaltenen Informationen zufolge zu einem Fehler bei der Berechnung der Gehaltskurven gekommen sei. Der Grundsatz, dass die Lebensverdienstsumme unangetastet bliebe, werde bei niedrigen Einkommen verletzt. Sein Antrag, den Beschluss des Gesetzes zu vertagen, wurde jedoch von ÖVP und FPÖ abgelehnt.

Kohler und Legistik-Landesrat Siegi Stemer (V) erklärten daraufhin, dass es in der Lebensverdienstsumme Unterschiede zwischen Stadt und Land gebe und im neuen Gehaltsschema ein Durchschnittswert errechnet worden sei. Auf den Mittelwert bezogen bleibe die Lebensverdienstsumme im Vergleich zum alten System unverändert. Auf Antrag von Grünen-Klubobmann Johannes Rauch wurde die Sitzung dennoch für eine halbe Stunde unterbrochen, um Beratungen durchführen zu können.

Anschließend stellte ÖVP-Klubobmann Markus Wallner unmissverständlich klar, dass die ÖVP einer Verschiebung des Gesetzes-Beschlusses nicht zustimmt. Rückstellung und Aufschnürung des Pakets machten keinen Sinn, so Wallner. „Falls größere Probleme auftreten, sind Nachjustierungen jederzeit möglich“, versprach Wallner. Die Proteste von SP- und Grün-Abgeordneten, man könne kein Gesetz beschließen, das von vornherein Mängel aufweise, konnten ÖVP und FPÖ nicht beeindrucken.

Direktor des Vorarlberger Landesrechnungshofs wiederbestellt

Der Direktor des Vorarlberger Landesrechnungshofs, Herbert Schmalhardt, wurde am Mittwoch für eine zweite Amtsperiode bestellt. Der Beschluss des Vorarlberger Landtags fiel einstimmig aus. Ein Gegenkandidat stand nicht zur Wahl.

Die Arbeit des Landesrechnungshofs sei in vielen Bereichen hervorragend gelungen, lobte Elmar Mayer (S), Vorsitzender des Kontrollausschusses. Der 1999 installierte Landesrechnungshof habe die Entwicklung genommen, die man sich gewünscht habe. „Sie haben das Vertrauen nicht nur der Regierungs-, sondern auch der Oppositionsparteien“, so Mayer.

Der Vorarlberger Landesrechnungshof wurde nach dem so genannten „BH-Skandal“ ins Leben gerufen. Der ehemalige Leiter der Sozialhilfeabteilung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz hatte 37 Mio. Schilling unterschlagen. Herbert Schmalhardt steht dem Landesrechnungshof seit 5. Mai 1999 vor. Seine zweite Amtsperiode beginnt am 1. September 2005.

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