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Landtag diskutiert Zukunft des Vorarlberger Arbeitsmarkts

©Landtagssitzung LT
Die Aktuelle Stunde in der kommenden Landtagssitzung am Mittwoch widmet sich dem turnusmäßig von der ÖVP vorgegebenen Thema.

„,Jeder, der arbeiten kann, sollte das auch tun‘ – jetzt die Arbeitsmarktreform vorantreiben und damit den Wohlstand von morgen absichern!“ Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) betonte, dass für Langzeitarbeitslose und Jugendliche jetzt ein guter Zeitpunkt sei, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Prinzipiell einig waren sich die Parteien in der Forderung nach Abschaffung der kalten Progression.

Landtagssitzung live

Aktuelle Diskussion zum Arbeitsmarkt

Langzeitarbeitslose ohne große gesundheitliche Einschränkungen bekämen jetzt wieder neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt, eine extreme Wachstumsphase stehe bevor, erklärte der Landeshauptmann. "Wer langzeitarbeitslos ist und einigermaßen gesund ist und willig, der findet einen Job in diesem Land, und zwar jetzt!", so Wallner. Er meine dies im positiven Sinne und nicht als Stigmatisierung, fügte er hinzu. Jugendliche Arbeitslose profitieren laut Wallner momentan ebenfalls sehr, auch für sie gebe es derzeit "ausgezeichnete Chancen". "Auch da gibt es keine Ausreden", sagte er. "Für beide Problemgruppen in der Pandemie - Langzeitarbeitslose und Jugendliche - ist jetzt die Zeit gekommen, mit unserer Hilfe aus dieser Krise wieder herauszukommen."

Für Jugendliche Arbeitslose gebe es keine Ausreden mehr.
©vn/Hartinger

Der NEOS-Abgeordnete Johannes Gasser erweiterte in seiner Wortmeldung das Thema der Aktuellen Stunde: Es müsse sichergestellt werden, dass "jeder, der arbeiten will, das auch tun kann". Er knüpfte daran die Forderung nach verlässlichen Strukturen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gerade für Frauen, die derzeit einen Großteil der Familienarbeit übernehmen. Die Potenziale der oft gut ausgebildeten Frauen müssten für den Arbeitsmarkt genutzt werden, forderte auch der grüne Klubobmann Daniel Zadra. Das sei ein Schlüsselelement für die Zukunft des Arbeitsmarktes.

Diskussion zur kalten Progression

Wieder anders wandelte FPÖ-Klubobmann Christof Bitschi das vorgegebene Thema ab: "Wer arbeiten geht, darf nicht der Dumme sein." Leistung müsse sich wieder lohnen, dafür habe die Politik zu sorgen. Die Steuern auf Arbeit seien immer noch viel zu hoch. Die aktuelle Steuerreform verdiene den Namen nicht, weil sie von den Arbeitnehmern über die vergangenen Jahre selbst finanziert worden sei - die kalte Progression gehöre abgeschafft. Überhaupt ortete er im von der ÖVP vorgegebenen Titel den Versuch, die Schuld an der Arbeitslosigkeit ein Stück weit auf die Betroffenen abzuschieben.

FPÖ-Klubobmann Bitschi fordert eine Abschaffung der kalten Progression.
©vn/Hartinger

Wallner sagte, er sei prinzipiell für eine Abgeltung der kalten Progression, es gelte aber zu berücksichtigen, dass jede Regierung dadurch Möglichkeiten der Gestaltung und Umverteilung aus dem Steuertopf verliere. Außerdem müsse klar sein, dass die Abgeltung der kalten Progression ein Vorteil für Höherverdiener sei. Er sprach sich für eine volle Abgeltung im unteren Einkommensbereich aus, bei den höheren Einkommensstufen "würde ich mir das gut anschauen": "So mancher Höherverdiener kann ein paar Jahre kalte Progression auch aushalten, mancher Niedrigverdiener nicht."

NEOS-Klubobfrau Sabine Scheffknecht reagierte auf die Aussagen Wallners entrüstet: Die ÖVP im Landtag habe für die Abschaffung der kalten Progression gestimmt, der Landeshauptmann wolle diese aber offenbar nicht, sondern weiter "den Menschen die größte Steuerreform verkaufen, die es je gegeben hat, die sie sich selbst bezahlen." Sie habe die Aussagen Wallners anders verstanden als Scheffknecht und freue sich sehr über sie, entgegnete die ÖVP-Abgeordnete Manuela Auer und schlug gleich vor, diese Staffelung auch auf den Familienbonus anzuwenden. "Die kalte Progression versaut uns jede Steuerreform", hatte sie bereits zuvor beklagt. Es gebe dringenden Handlungsbedarf.

Im Anschluss an die Aktuelle Stunde folgen die Debatte und Beschlussfassung zu folgenden Gesetzen:

  • Mit der Änderung des Jagdgesetzes wird der Nachweis der jagdlichen Eignung durch die Vorlage einer gültigen Jagdkarte eines anderen EU- sowie EWR-Mitgliedsstaates oder der Schweiz neu geregelt. Darüber hinaus werden die Bestimmungen über den Hegeabschuss geändert und die derzeit bestehende Bewilligungspflicht zur Durchführung eines Hegeabschusses für krankes, verletztes und verwaistes Wild durch eine Melde- und Vorlagepflicht ersetzt.
  • Aufgrund eines Abänderungsantrags zum Jagdgesetz betreffend Großraubwild muss auch das Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung angepasst werden: Dem Gefahren- und Konfliktpotenzial von Großraubwild soll insbesondere durch ein adäquates Wolfsmanagement besser Rechnung getragen und dadurch Vollzugsproblemen vorgebeugt werden.
  • Der Nachweis der fachlichen Eignung durch „Fischerprüfungen“, die in einem anderen Bundesland, in einem anderen EU- sowie EWR-Mitgliedsstaates oder der Schweiz abgelegt wurden, wird mit den Änderungen des Fischereigesetzes und des Bodenseefischereigesetzes neu geregelt. Außerdem werden die Bestellungsvoraussetzungen von Fischereiaufsehern gemäß Fischereigesetz und des Fischereischutzorgans gemäß Bodenseefischereigesetz inhaltlich angeglichen.

Dringliche Anfragen machen die NEOS betreffend zukunftsorientierter Raumplanung und die SPÖ bezüglich der Perspektiven von Tagesmüttern namhaft.

Weitere Debattenschwerpunkte auf der Tagesordnung der 8. Landtagssitzung in diesem Jahr:

  • Bericht des Landes-Rechnungshofs Vorarlberg „Gemeinde Fußach“
  • Bericht des Rechnungshofs „COVID–19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen – Reihe Vorarlberg 2021/3“
  • Bericht des Landes-Rechnungshofs Vorarlberg „Internes Kontrollsystem im Finanzmanagement des Landes – Umsetzung der Empfehlungen“
  • Produktkennzeichnung sowie Aufhebung der Zulassung von Glyphosat
  • Maßnahmen gegen Wohnungs-Leerstand
  • Haftungsübernahme gemäß § 1356 ABGB des Landes für einen von der Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsges.m.b.H. zur Investitionsfinanzierung aufzunehmenden Bankkredit in der Höhe von 30 Mio. Euro
  • Nachtrag zum Voranschlag 2021 hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze gemäß § 2a Bundesfinanzierungsgesetz
  • „MissionZeroV+“ bzw. Klimaneutralität in landeseigenen Unternehmen
  • Vorarlberger Leitbild zur Inklusion

(red)

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