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Ländle liberaler als sein Ruf

Die legendären Zeiten von Twistverbot und anderen heute unverständlichen Einschränkungen für junge Leute sind in Vorarlberg Geschichte.

Mittlerweile ist das Ländle etwa bei gesetzlichen Vorschriften für Alkohol oder Ausgehzeiten für Kids liberaler als sein Ruf und großzügiger als manch anderes Bundesland. Aus seiner Sicht wäre überhaupt eine bundesweite Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen notwendig. Das betonte am Freitag, der seit Mitte Mai 2002 amtierende Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch bei der Präsentation seines ersten Tätigkeitsberichtes in Bregenz.

Rauch berief sich mit seiner Forderung auf einen von der Konferenz der Kinder- und Jugendanwälte Österreichs ausgearbeiteten Vorschlag zur Angleichung der unterschiedlichen Bestimmungen. Demnach sollte es unter 16 Jahren ein generelles Verkaufs- und Konsumverbot von Rauchwaren und Alkohol geben. Bei den Ausgehzeiten ohne Begleitperson plädieren die Jugendanwälte ab 16 für die Freigabe, vorher sollte die Formel Lebensalter plus zehn gelten: D.h. bis zwölf Jahre hieße das Ausgang bis 22.00 Uhr, ab 13 Jahre bis 23, ab 14.0 bis 24.00 Uhr und ab 15.00 bis 01.00 Uhr. Bis 18 Jahre sollten aber Glücksspiel an Geldspielautomaten sowie der Aufenthalt in Sexshops, Prostitutionsräumen, Nachtlokalen, Peep-Shows, Swingerclubs, Branntwein-Schenken, Wettbüros und Glücksspielhallen verboten sein.

Ein besonderes Anliegen sind Rauch die Interessen der allein in Vorarlberg jährlich rund 1.000 Kinder im Falle von Trennung und Scheidung: Das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Kontaktierung des Jugendanwaltes“. In vielen Fällen sei zu beobachten, wie wenig die Interessen und Bedürfnisse von Kindern in Trennungssituationen berücksichtigt würden. In dem Zusammenhang sprach sich Michael Rauch gegen die diskutierte Anwaltspflicht bei Trennung und Scheidung aus, Mediation sei als Lösung der Probleme vorzuziehen.

Info: Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch, Schießstätte 12, 6800 Feldkirch, Telefon: 05522/84900, 0664/6255898, mailto: kija@vorarlberg.at, Homepage: www.kija.at)

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