Das erklärte Dünser am Dienstag bei der Vorlage des Tätigkeitsberichts. Ebenfalls oft Anlass für Streitfälle war das Baurecht.
Trotz des leichten Rückgangs um 44 Fälle sprach Dünser von einer weiter sehr starken Inanspruchnahme. Während in den ersten Jahren Missstandsprüfungen dominiert hätten, seien in den vergangenen Jahren Beratungen in den Mittelpunkt gerückt.
Dünser wies darauf hin, dass es im Sozialgesetz bei einigen Punkten klaren Handlungsbedarf gebe. Als zentrales Problem im Sozialbereich habe sich die Heimpflege mit den damit verbundenen Kosten herauskristallisiert. Als plakatives Beispiel aus dem Bereich der Sozialgesetzgebung nannte Dünser etwa den Fall einer 92-jährigen Pflegeheimbewohnerin. Fünf Monate, nachdem ihr Sachwalter Sozialhilfe beantragt hatte, verstarb die Frau, ohne dass in der Sache entschieden worden war. Daraufhin stellte die Bezirkshauptmannschaft das Verfahren ein. Wer die inzwischen aufgelaufenen Heimkosten bezahlen sollte, blieb ungeklärt. Der LVA regte an, ein anhängiges Sozialhilfeverfahren auch nach dem Tod des Antragstellers fortzusetzen. Als Erfolg verbuchte Dünser einen im Juli 2004 ergangenen Erlass, der Angehörigen von Wachkomapatienten Verbesserungen bringe.
Im Bereich des Baurechts seien die Nachbarrechte von den gängigsten Beschwerden betroffen. Oft wird gegen gewerbliche Bauvorhaben oder die Errichtung eines Wohnblocks in der Nachbarschaft von Einfamilienhäusern protestiert, so Dünser. Des Öfteren erwiesen sich auch Widmungszusagen von Bürgermeistern als wertlos.
Als besonders kuriosen Fall nannte Dünser die Verpflichtung einer 88-jährigen Frau zum Frondienst. Die Gemeinde habe argumentiert, dass die Dienste auch durch einen Vertreter geleistet werden könnten. Schließlich kam es aber zu einer gütlichen Einigung: Die Gemeinde verzichtete auf den Einsatz der betagten Frau.
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