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Landesverfassung neu kundgemacht

Die Verfassung des Landes Vorarlberg ist im Landesgesetzblatt Nr. 9/1999 neu kundgemacht und zugleich vom Amt der Landesregierung in Broschürenform herausgegeben worden. [8.10.99]

Die Verfassung ist das Grundgesetz eines Staates. Sie trifft die
wichtigsten Regelungen über das Verhältnis des Staates zum Bürger und über die staatlichen Organe.

Kurz zur Geschichte der Vorarlberger Landesverfassung: Bereits im
Mittelalter hatten das Land und seine Bewohner Rechte und Freiheiten, die auch der Herrscher anerkennen musste. Die Landstände, der Zusammenschluss von Gemeinden und Gerichten, verteidigten diese Rechte.

1861 erhielt Vorarlberg, wie die anderen Kronländer, eine eigene Landesordnung und einen eigenen Landtag. Die Verwaltung wurde aber noch bis 1918 von Innsbruck aus geführt.

Nach dem Zusammenbruch der Monarchie konnte sich Vorarlberg im März 1919 erstmals in freier Selbstbestimmung eine Verfassung geben. 1923 wurde diese durch eine neue Landesverfassung ersetzt, die der inzwischen erlassenen Bundesverfassung entsprach. Seither ist die Landesverfassung mehrfach geändert worden.

Die bedeutendste Novellierung geschah 1984, sie betonte die
Stellung des Landes als selbstständiger Gliedstaat, sah einen eigenen
Landesvolksanwalt vor und legte Staatsziele, Grundrechte und Grundsätze des staatlichen Handelns fest. Sie stärkte auch die Rechte des Volkes durch direkte Demokratie.

Die Broschüre “Die Verfassung des Landes Vorarlberg” kann in der
Landespressestelle unter der Telefonnummer 05574/511-20135 oder per E-mail bei Gabriele Böhler kostenlos bestellt werden.

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(Bild: VN-Archiv)

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