In einer Äußerung der Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof wird klar fest gehalten, dass das Bettelverbot der Stadt sowohl sachlich gerechtfertigt als auch notwendig ist. „Wir stehen hinter Bregenz“, betont Landeshauptmann Markus Wallner.
Bettelverbot widerpreche Menschenrechtskonvention
Der Volksanwalt hatte damit argumentiert, dass das Bregenzer Bettelverbot dem Gleichheitsgrundsatz und der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspreche. In einer ausführlichen Äußerung an den Verfassungsgerichtshof zum Aufhebungsantrag des Vorarlberger Volksanwalts in Sachen Bettelverbot in Bregenz stärkte die Landesregierung heute der Landeshauptstadt den Rücken. „Wir sind der Meinung, dass die Verordnung der Stadt Bregenz sowohl gerechtfertigt als auch notwendig ist und sie im Einklang mit den herrschenden gesetzlichen Bestimmungen steht. Wir können die Begründungen des Volksanwalts nicht nachvollziehen“, fasst Wallner die Haltung der Landesregierung zusammen.
(VLK)
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