Frauen leisten in Vorarlberg nach wie vor vorrangig die Versorgungsarbeit in den Familien. Das betrifft die Erziehung der Kinder, aber auch die Pflege von Angehörigen. Wenn sie dem Arbeitsmarkt auf Grund dieser gesellschaftlich wertvollen Familienarbeit länger fernbleiben, hat dies auch negative Auswirkungen auf ihre Pensionsansprüche. "Unser Pensionssystem orientiert sich an Männerbiografien und benachteiligt dadurch Frauen", kritisiert Schoch.
Möglichkeit wird wenig genutzt
"Allerdings wurden im Jahr 2019 österreichweit nur 583 Anträge auf ein freiwilliges Pensionssplitting gestellt. Seit dem Jahr 2010 wurden in Vorarlberg insgesamt 271 Ansuchen gestellt", verweist Graf auf die aktuellen Zahlen. Im Jahr 2019 waren es 64 Anträge, 2020 waren es 57.
"Frauen bekommen im Schnitt 42 Prozent weniger Pension als Männer. Das Pensionssplitting ist EIN Baustein von vielen im Kampf gegen Altersarmut von Frauen", stellt Sandra Schoch fest. Zwar können Eltern seit dem Jahr 2005 die Pensionsansprüche aus der Zeit der Kindererziehung und Erwerbstätigkeit gleichberechtigt untereinander aufteilen, ohne spätere Pensionsungleichheiten in Kauf nehmen zu müssen – das sogenannte Pensionssplitting.
"Weg zu mehr Gerechtigkeit"
Deshalb wird dem Vorarlberger Landtag nun ein Antrag zur Beschlussfassung vorgelegt, der eine Reform des österreichischen Pensionssystems fordert: "Wir alle sind der Überzeugung, dass hier das Prinzip der Freiwilligkeit nicht greift und deshalb die Verpflichtung der einzige Weg zu mehr Pensionsgerechtigkeit ist", hält VP-Generationen- und Familiensprecherin Andrea Schwarzmann fest und verweist auf mehrere Länder, indem das Pensionssplitting bereits gängige Praxis ist: "In Schweden werden die Beiträge der Eltern für 10 bis maximal 15 Jahre automatisch zwischen den beiden Partnern aufgeteilt. In der Schweiz wurde das automatische Pensionssplitting schon vor 20 Jahren eingeführt".
Konkret kann beim Pensionssplitting ein Elternteil bis zu 50 % seiner im Pensionskonto eingetragenen Gutschriften aus Erwerbstätigkeit an jenen Elternteil übertragen, der sich überwiegend der Kindererziehung widmet. Der Elternteil, der die Teilgutschrift erhält, bekommt eine höhere Pension. Bei jenem Elternteil, der Werte seiner Teilgutschrift überträgt, vermindert sich die Pension. Damit soll der durch die Kindererziehung entstehende finanzielle Verlust zumindest teilweise reduziert werden.
Antrag bei der Bundesregierung
Die Abgeordneten des Vorarlberger Landtags stellen folgenden Antrag: "Die Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung für ein automatisches Pensionssplitting während der Kindererziehung einzusetzen. Konkret sollen die erworbenen Pensionsbemessungsgrundlagen zweier Versicherter, die finanziell und/oder pflegerisch für ein Kind bzw. mehrere Kinder sorgen, automatisch zu gleichen Teilen für einen beschränkten Zeitraum auf beide Partner aufgeteilt werden."
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