Aufgrund der Preisspirale bei Grund und Boden werde es immer schwieriger, öffentliche Interessen, die diesen Grund und Boden brauchen, durchzusetzen, begründet Landesrat Rauch (Grüne) sein Anliegen. Dies betreffe beispielsweise den gemeinnützigen Wohnbau aber auch öffentliche Einrichtungen und Infrastruktur.
“Zudem wird der Druck, auf vermenitlich billige Grünflächen auszuweichen und diese umzuwidmen, weiter zunehmen,“ so der Landessprecher der Vorarlberger Grünen.
Gemeinden sollen Freiflächen kaufen dürfen
Abhilfe könnte laut Rauch ein Vorarlberger Bodenfonds schaffen, den Land und Gemeinden gemeinsam schaffen. Dieser Fonds soll aktiv Grundstücke ankaufen, um in Zukunft Handlungsspielräume für die öffentliche Hand zu sichern.
Ein weiterer Vorschlag von Landesrat Rauch ist, dass Gemeinden Freiflächen ankaufen und für eigene Zwecke widmen oder als Tauschflächen verwenden dürfen. Das ist jedoch nach dem geltenden Grundverkehrsgesetz nicht möglich. Notwendig wäre daher eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Als Vorlage für die Novellierung des Raumplanungsgesetzes bringt Rauch beispielsweise die Gesetzesnovelle aus Salzburg ins Spiel. „Das Raumplanungsgesetz aus den 70er Jahren weist Schwächen auf, die sich darin manifestieren, dass wir uns heute mit ausgedünnten Ortskernen bei gleichzeitiger Ausweitung von Siedlungsgrenzen und damit einhergehenden Verlust von naturnahen Erholungs- und Landwirtschaftsflächen konfrontiert sehen,“ sagt Rauch abschließend.
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