Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser
Könnte man nicht doch die Türe schließen?“, fragte Sicherheitslandesrat Christian Gantner am Mittwoch während seiner Einvernahme als Zeuge am Landesgericht Feldkirch. „Denn ich fühle mich wie auf dem Präsentierteller.“ Die Zivilrichterin hielt während der öffentlichen Verhandlung wegen der Hitze die Tür des Gerichtssaal dennoch offen.
Innerhalb von zwei Monaten wurde der Landesrat als Zeuge bei zwei noch nicht entschiedenen Prozessen am Landesgericht befragt, allerdings nicht als Mitglied der Vorarlberger Landesregierung. Am Mittwoch wurde über die Klage einer Anwaltskanzlei verhandelt, die von ihrem früheren Mandanten, dem Ex-Obmann einer Dalaaser Güterweggenossenschaft, 24.000 Euro als Honorar fordert.
Der Ex-Obmann zählte zu den zahlreichen Beklagten, gegen die eine Dalaaser Familie rechtlich vorgegangen ist. Denn die eine Skipiste querende Zufahrtsstraße zum Wohnhaus war im Winter während des Skiliftbetriebs gesperrt. Nach jahrelangen Prozessen wurde inzwischen eine außergerichtliche Lösung gefunden.
Der Zeuge Gantner sagte, er habe als Dalaaser Bürgermeister und Schriftführer der Güterweggenossenschaft den damaligen LandesratErich Schwärzler vergeblich um eine finanzielle Beteiligung des Landes an den Anwaltskosten des Genossenschaftsobmanns gebeten. Nun werde die Genossenschaft die Kosten übernehmen. Inzwischen ist der 38-Jährige Schwärzlers Nachfolger als Landesratund Obmann der Güterweggenossenschaft.
Der klagende Anwalt merkte an, wie Vereinsfunktionäre müssten endlich auch Obmänner von Güterweggenossenschaften haftpflichtversichert werden.
Diskriminierung
Im April hat Landesrat Gantner als ehemaliger Bürgermeister von Dalaas in einem Arbeitsprozess als Zeuge ausgesagt. Ein behinderter Akademiker aus Tirol verklagt die Gemeinde Dalaas wegen Diskriminierung, nachdem er sich erfolglos um die Stelle im Bürgerservice beworben hat. Ex-Bürgermeister Gantner sagte vor Gericht, man habe sich für eine Bewerberin aus der Region entschieden, und er habe nichts von der Behinderung des Bewerbers gewusst. Einen ähnlichen Diskriminierungsprozess gegen eine Tiroler Gemeinde hat der Tiroler rechtskräftig verloren.
Bereits im März hätte der Landesrat im Anwaltskosten-Zivilprozess aussagen sollen. Er ist zur Verhandlung aber unentschuldigt nicht erschienen – weil ihm nach eigenen Angaben die Zeugenladung nicht zugestellt wurde. Die Richterin sah schließlich von einer Ordnungsgeldstrafe ab.
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