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Landesgesetzgebung hat umfangreiches Arbeitsprogramm

©VMH/Sascha Riethbaum
Bregenz - Die Landesgesetzgebung steht in der zweiten Jahreshälfte vor einem umfangreichen Arbeitsprogramm, berichteten Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Landesrat Siegi Stemer heute, Dienstag, im Pressefoyer: Die Novellen zum Landesgesundheitsfondsgesetz und Spitalsgesetz sowie zum Tourismusgesetz sollen im Herbst im Landtag beschlossen werden.

Pflegegeld, Kulturförderung und Spielräume für Kinder sind einige weitere Themen, zu denen Gesetzesentwürfe in Arbeit sind.

Mit den Novellen zum Landesgesundheitsfondsgesetz und zum Spitalgesetz soll u.a. für den Landesbereich die im Finanzausgleich ausverhandelte Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens umgesetzt werden, so LH Sausgruber. Im Tourismusgesetz wird Gemeinden mit hohem Anteil an Gästenächtigungen und einem entsprechenden Investitionsbedarf die Möglichkeit eingeräumt, unter bestimmten Voraussetzungen einen höheren Tourismusbeitrag festzusetzen.

Im Landes-Pflegegeldgesetz soll die Art. 15a B-VG Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung auch gesetzlich umgesetzt werden. Vorarlberg und Niederösterreich fördern – über die Vereinbarung hinaus – mit höheren Geldbeträgen und unabhängig vom Vermögen der pflegebedürftigen Person. Das Begutachtungsverfahren für das Gesetz ist bereits abgeschlossen, vor der Zuweisung in den Landtagsausschuss muss aber noch die Ratifizierung der 15a-Vereinbarung in allen Ländern abgewartet werden.

LR Stemer hob weiters das geplante neue Kinderspiel(raum)gesetz, das wenige, aber grundlegende Bestimmungen für ausreichend öffentliche Kinderspielräume und Freiflächen in Städten und Gemeinden enthält und für entsprechende Konzepte besondere Förderungen vorsieht.

Grundlegend modernisiert soll das Kulturförderungsgesetz werden: mit einem definierten Kulturauftrag, mit der Formulierung von Zielen, mit einem transparenten Verfahren, mit drei Beiräten für die Beratung in grundsätzlichen Fragen (Wissenschaft, Weiterbildung und Kunst) und deren Einbindung in die Ausarbeitung von Förderrichtlinien.

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