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Landesgericht Salzburg für Testaments-Prozess zu klein

Die Räumlichkeiten des Landesgerichts Salzburg sind zu klein.
Die Räumlichkeiten des Landesgerichts Salzburg sind zu klein. ©APA
Dornbirn, Salzburg (SN-wid) - Die Justiz in Salzburg ist auf der Suche nach Raum-Alternativen.

Im Frühjahr – geplanter Prozessbeginn ist April – wird ein Salzburger Schöffengericht die brisante Affäre um die mutmaßlichen Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn verhandeln. Im Salzburger Justizgebäude wird das Verfahren unter Vorsitz von Richter Andreas Posch aber wahrscheinlich nicht verhandelt – und zwar aus Platzgründen.   

120 Geschädigte

Dabei geht es nicht nur um genügend Platz für zehn Angeklagte und deren neun Verteidiger, sondern auch um Platz für Gutachter, Medienvertreter und Zuhörer. „Bekanntlich haben sich aber auch über 120 Privatbeteiligte beziehungsweise Geschädigte dem Strafverfahren angeschlossen. Daher prüfen wir derzeit zwei, drei Standorte in der Stadt Salzburg, an denen der Prozess stattfinden könnte“, erklärt Hans Rathgeb, Präsident des Salzburger Landesgerichts. Außerdem sei man gerade dabei, „abzuklären, wie viele der Geschädigten und/oder deren Anwälte tatsächlich zum Prozess erscheinen.“

Salzburger Kolpinghaus

Auch wenn Rathgeb gegenüber den Salzburger Nachrichten betont, dass erst in etwa zwei Wochen eine endgültige Entscheidung über den Prozessort fallen werde, gibt es dem Vernehmen nach im Landesgericht klare Präferenzen für das Salzburger Kolpinghaus. Zur Erinnerung: In dem großen, modernen Saal des Hauses, der eine Kapazität von bis zu 365 Personen vorweist, wurde im Jahr 2002 bereits der „Kaprun-Prozess“ abgewickelt.

Zehn Millionen Euro Schaden

Die Testamentsaffäre war im Sommer 2011 von Vorarlberg nach Salzburg delegiert worden: Zehn Angeklagten, darunter fünf Ex-Gerichtsbedienstete und die suspendierte Richterin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia Ratz, wird angelastet, zwischen 2001 und 2008 in 20 Verlassenschaftsverfahren Testamente und Verträge manipuliert zu haben, um sich oder Angehörige zu bereichern. In der rechtskräftigen Anklage geht es um Betrug, Amtsmissbrauch sowie um Urkundenfälschung. Der angebliche Schaden beläuft sich laut Expertenschätzungen auf mindestens zehn Millionen Euro.

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