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Landesgericht fühlt sich für AKW Mühleberg-Klage nicht zuständig

Landesgericht Feldkirch erklärt sich für Mühleberg-Klage nicht zuständig.
Landesgericht Feldkirch erklärt sich für Mühleberg-Klage nicht zuständig. ©VOL.AT/Philipp Steurer
Feldkirch - Das Feldkircher Landesgericht hat sich heute für die Klage gegen das AKW Mühleberg als nicht zuständig erklärt. Richterin Marlene Ender begründete die Entscheidung beim heutigen ersten Verhandlungstermin mit dem Europäischen Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit.
Landesgericht nicht zuständig

Weil Österreich und die Schweiz beide Mitglieder dieses Abkommens sind, sei in diesem Fall die Schweiz der richtige Ansprechpartner für die Klage. Das Landesgericht Feldkirch wäre nur zuständig, wenn eine drohende Gefahr vorhanden wäre. Diese sieht Ender nicht. Kläger-Anwalt Christian Hadeyer hat angekündigt, in die nächste Instanz zu gehen. „Natürlich ist das eine Enttäuschung“, sagt Hadeyer gegenüber den VN. Positiv sei aber, dass die Richterin zumindest die Zuständigkeit bei unmittelbarer Gefahr anerkannt habe. Diese gelte es nun zu beweisen.

LH Wallner: “Alle Möglichkeiten ausschöpfen”

Landeshauptmann Markus Wallner (V) bedauerte in einer ersten Reaktion die Entscheidung des Landesgerichts. Die Bedrohungsszenarien seien “alles andere als lustig für Vorarlberg”, so der Regierungschef, der von einer “nennenswerten Bedrohung” sprach. Das Land werde an der Klage festhalten und alle Möglichkeiten ausschöpfen.

Die Klubobleute Roland Frühstück (ÖVP), Dieter Egger (FPÖ), Johannes Rauch (Grüne) und Michael Ritsch (SPÖ) betreiben gemeinsam mit Hildegard Breiner als Vertreterin der Umweltorganisationen die Zivilklage. Geplant ist jedenfalls, auch in der Schweiz eine Klage auf Entzug der Betriebsbewilligung einzubringen.

AKW Mühleberg könnte 2013 vom Netz gehen

Vorarlberg verfolgt im Kampf gegen das AKW Mühleberg eine zweigleisige Strategie: Zum einen wird die zivilrechtliche Klage auf Unterlassung einer erhöhten Gefährdung verfolgt, deren Basis ein Gutachten des Lebensministeriums ist. Die im Auftrag der Abteilung Nuklearkoordination des Ministeriums erstellten Expertisen bestätigten ein für Vorarlberg überdurchschnittliches Gefährdungspotenzial. Zum anderen soll in der Schweiz ein Antrag auf Entzug der Betriebsbewilligung eingebracht werden.

Das rund 200 Kilometer von Bregenz entfernt liegende AKW Mühleberg wurde 1972 in Betrieb genommen. Derzeit droht dem Kernkraftwerk die Abschaltung per Ende Juni 2013, die diesbezügliche Entscheidung ist jedoch nicht endgültig. Vorarlberg will deshalb auf Nummer sicher gehen und auf eigenem Weg die Abschaltung des AKW erreichen.

(VN/Iris Burtscher; APA)

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