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Landesforstgesetz geht in Begutachtung

Vor kurzem wurde der Entwurf über eine Änderung des Landesforstgesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzentwurf liegt bis Freitag, 15. September 2006 zur allgemeinen Einsicht auf.

Der Gesetzentwurf liegt bis Freitag, 15. September 2006 bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf. Jeder Landesbürger kann während der Auflagefrist Änderungsvorschläge erstatten.

Mit dem Gesetz werden das Verfahren für Fällungen vereinfacht und die Entscheidungsfristen verkürzt. Weiters werden die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung zur Neubewaldung strenger gefasst und Neuregelungen betreffend die Räumung von Wildbächen geschaffen. Schließlich werden im Bereich der Organisation der Waldaufsicht vor allem die Kriterien für die Festlegung der Waldregionen flexibler gestaltet und die Aufgaben des Waldaufsehers konkretisiert.

Der Gesetzentwurf ist auch im Internet unter www.vorarlberg.atabrufbar.

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