Der Gesetzentwurf liegt bis Freitag, 15. September 2006 bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf. Jeder Landesbürger kann während der Auflagefrist Änderungsvorschläge erstatten.
Mit dem Gesetz werden das Verfahren für Fällungen vereinfacht und die Entscheidungsfristen verkürzt. Weiters werden die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung zur Neubewaldung strenger gefasst und Neuregelungen betreffend die Räumung von Wildbächen geschaffen. Schließlich werden im Bereich der Organisation der Waldaufsicht vor allem die Kriterien für die Festlegung der Waldregionen flexibler gestaltet und die Aufgaben des Waldaufsehers konkretisiert.
Der Gesetzentwurf ist auch im Internet unter www.vorarlberg.atabrufbar.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.