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Land weist Kritik von Wiener Verkehrsplaner zurück

Entlastungsstraße Z
Entlastungsstraße Z ©VN-Grafik
Bregenz  – Als "nicht nachvollziehbar" und "völlig unverständlich" bezeichnet Verkehrsreferent Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser die von Verkehrsplaner Professor Hermann Knoflacher von der Technischen Universität Wien geäußerte Kritik an der Vorgehensweise des Landes bei der Verkehrsplanung im unteren Rheintal und der künftigen Verkehrslösung in diesem Raum.
Planungen für Z-Variante werden fortgeführt
Die Variante Z im Detail


Entgegen Knoflachers Behauptung habe man die internationalen Verkehrsnetze sowie deren Auswirkungen auf Vorarlberg analysiert. Ebenso wurden die ökologischen Rahmenbedingungen und die Ausgewogenheit zwischen unterem und oberem Rheintal berücksichtigt, so Rüdisser.

Nicht teilen kann der Landesstatthalter zudem die Ansicht des Verkehrsplaners, wonach der Grenzübergang Mäder – Kriessern die logische Verbindung zwischen Vorarlberger und Schweizer Autobahn sei. “Die Untersuchungen unserer Experten zeigen ein völlig anderes Bild”, so Rüdisser. Die Analyse der Verkehrsrelationen mache deutlich, dass der Hauptverkehrsstrom in West-Ost bzw. Ost-West mit Schwerpunkt in Richtung St. Gallen – Zürich verläuft. Das bedeutet, dass eine Verbindung in Mäder für Lustenau und den Norden des Landes nur eine sehr geringe Verkehrsentlastung bringen würde. Der durch Lustenau verlaufende Lkw-Verkehr könnte nur um rund ein Fünftel reduziert werden. Beide im Planungsverfahren verbliebenen Alternativen CP und Z liefern dafür jedoch eine deutlich wirksamere Lösung. Es gelte, die beiden Alternativen aktiv weiterzuverfolgen, “wobei die erste Priorität nach wie vor in der Alternative Z liegt”, betont Rüdisser.

Konsensorientierter Planungsprozess

Der konsensorientierte Planungsprozess für die Verkehrsplanung im unteren Rheintal wurde mit Absicht so breit aufgestellt, erklärt der Landesstatthalter: “Von Anfang an ging es um eine ganzheitliche, interdisziplinäre Betrachtung, die auch die künftige Gestaltung des nichtmotorisierten und des Öffentlichen Verkehrs in diesem Raum berücksichtigt. Das konnte mit dem Verfahren erfolgreich bewerkstelligt werden”.

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