Mit Jahresbeginn tritt in Vorarlberg eine ganze Reihe neuer rechtlicher Rahmenbedingungen in Kraft.
Unter anderem werden beim Familienzuschuss des Landes sowohl die Beträge als auch die für die Bemessung des Zuschusses relevanten Pro-Kopf-Einkommensgrenzen erhöht. Der Höchstzuschuss wird künftig 473 Euro im Monat betragen (bisher 459,20 Euro). Das Land Vorarlberg hatte dafür 2012 rund drei Mio. Euro vorgesehen, für das neue Jahr sind zusätzliche rund 400.000 Euro budgetiert.
Fördersätze für Pflegeeltern erhöht
Erhöht werden zum 1. Jänner 2013 die Fördersätze für Pflegeeltern. Die Erhöhung der so genannten Betreuungspauschale um 1,8 Prozent betrifft rund 300 Pflegeverhältnisse, die in Vorarlberg gemeldet sind. Für das 2,8-prozentige Plus bei den Mindestsicherungssätzen rechnet das Land mit Mehrausgaben von knapp einer halben Million Euro.
Mehr Spielraum für Wohnbau
Im Wohnbaubereich kommt es zur Anpassung der Einkommensgrenzen zur Wohnbauförderung nach oben. Um bis zu 15 Prozent mehr Geld vom Land wird es geben, wenn ein Wohngebäude von einem privaten Bauträger und einer gemeinnützigen Bauvereinigung gemeinsam errichtet werden.
Um mit finanzieller Unterstützung des Landes bestehenden Wohnraum zu verbessern, kann in Zukunft eine Gesamtsanierung auch in zwei Etappen erfolgen. Voraussetzung ist unter anderem ein Gesamtsanierungskonzept. Die zweite Etappe muss dann innerhalb von sechs Jahren abgeschlossen sein. Attraktiver gestaltet wurde außerdem der Zuschuss, der bei der Errichtung von Erlebnisräumen in Wohnanlagen gewährt wird. (APA)
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