Dies sei eine Erhöhung um rund 20 Prozent, entsprechend dem Energiekostenindex, so der Landeshauptmann gegenüber der APA. Die Regelung gelte ab 1. Oktober für die kommende Heizperiode.
Zudem wolle man mehr Menschen den Zugang zum Heizkostenzuschuss ermöglichen. So werde die Einkommensgrenze bei allein lebenden Personen von 747 auf 1.000 Euro erhöht, bei zwei Personen, also Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften, von 1.120 auf 1.500 Euro. Bei jeder weiteren im Haushalt lebenden Person, beispielsweise Kindern, werde der Zuschuss neu um 130 Euro aufgestockt. Außerdem werde die Regelung gestrichen, wonach nur Personen bzw. Haushalte ohne verwertbares Vermögen anspruchsberechtigt sind, so der Landeshauptmann.
Sausgruber hatte angesichts der steigenden Energiepreise bereits im Mai eine Erhöhung des Zuschusses angekündigt. Im vergangenen Winter nahmen 5.472 Personen bzw. Haushalte den Heizkostenzuschuss in Anspruch.
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