Dabei handelt es sich um Ertragsanteile an der Naturschutzabgabe, der jenen Gemeinden zugute kommt, die durch einen abgabepflichtigen Bodenabbau in ihrer Nachbarschaft oder durch den Abtransport des dabei abgebauten Materials (Lärm, Staub, Erschütterungen und vermehrten LKW-Verkehr) erheblich belastet sind.
“Durch diese im Gesetz für Naturschutz und Landschaftsentwicklung vorgesehenen Ausgleichszahlungen wird der Naturschutz in den Gemeinden und die Schaffung örtlicher Naturoasen unterstützt”, betont Landesrat Erich Schwärzler.
Schwerpunktmäßig werden folgende Projekte gefördert:
(Dornbirn)
(St. Gallenkirch, Viktorsberg)
-Baumpflege bei örtlichen Naturdenkmalen bzw markanten
alten Bäumen (Krumbach)
-Schutz der Wiesenbrüter (Lauterach)
(Dornbirn, Lustenau)
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