Der Gesetzestext liegt bis Freitag, 2. November 2007 bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften sowie beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und ist auch im Internet auf www.vorarlberg.at abrufbar. Während der Auflagefrist kann jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger Änderungsvorschläge erstatten.
Mit diesem Gesetz werden drei Novellen des Landarbeitsgesetzes 1984 ausgeführt. Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen Bestimmungen über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Genossenschaft. Weiters enthält das Gesetz Regelungen, die der Vereinfachung des Arbeitszeitrechts dienen.
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