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Land schafft Beamte ab

Bregenz - Bisher waren gewisse Spitzenpositionen in der Landesverwaltung und in den Bezirkshauptmannschaften ausschließlich Beamten vorbehalten. Landesverfassung

Das wird sich ändern. In Zukunft werden auch nicht-pragmatisierte Mitarbeiter im öffentlichen Dienst diese Möglichkeit haben. Der Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtages beschloss gestern, im Rahmen der Änderung der Landesverfassung, den sogenannten „Beamtenvorbehalt“ abzuschaffen.

Für die ÖVP, FPÖ und Grünen ein logischer Schritt. Wurde doch in den Jahren 2000 mit der Änderung des Landes- und 2005 mit der Umgestaltung des Gemeindebedienstengesetzes ein Ende der Pragmatisierungen besiegelt. „Es macht keinen Sinn“, sagt ÖVP-Klubobmann Rainer Gögele, „einerseits die Pragmatisierung abzuschaffen und andrerseits für bestimmte Berufe den Beamtenstatus zu fordern.“

Ganz anders sieht das die SPÖ, die bereits den Stopp der Pragmatisierungen nicht mitgetragen hatte. „In gewissen Positionen ist es einfach notwendig, dass die Personen unabhängig agieren können und zumindest im arbeitsrechtlichen Bereich besonders geschützt sind“, verteidigt SPÖKlubvorsitzende Elke Sader ihre Ablehnung und beruft sich auf den Bundesrechnungshof. Dieser sage ganz klar, dass öffentlich Bedienstete einer Pragmatisierung bedürfen.

Bußjäger gegen RH

Stimmt so nicht, kontert die ÖVP und verweist auf die Rechtsmeinung von Landtagsdirektor Peter Bußjäger. Dieser erklärte im „VN“-Gespräch, in der Bundesverfassung stehe nirgends geschrieben, dass öffentlich Bedienstete pragmatisiert sein müssten. Mit einer Ausnahme: Der Landesamtsdirektor muss den Beamtenstatus haben. „Daran kommt man nur schwer vorbei“, musste sogar Bußjäger gestehen.

Die Befürchtung, Spitzenbeamte wären in Zukunft ihren politischen Vorgesetzten ausgeliefert und könnten nicht mehr frei und unabhängig entscheiden, teilt Bußjäger nicht. Im Gegenteil. „Wenn jeder Beamte tun und lassen kann, was er will, wenn er nicht mehr weisungsgebunden ist, dann ist der Rechtsstaat gefährdet.“ Zudem könnten Vertrags-Bedienstete mit dem geltenden Arbeitsrecht ebenso gut besonders geschützt und etwa mit einem zeitlich begrenzten Kündigungsschutz bedacht werden.

Illwerke in Verfassung

Eine weitere Änderung in der Landesverfassung soll den Einfluss des Landes auf die Energieversorger dauerhaft sicherstellen. Demnach wird festgeschrieben, dass das Land zumindest 51 Prozent bei Illwerken und VKW halten muss. Aktuell hält Vorarlberg über 95 Prozent am Stromerzeuger und -lieferanten.

Keine Mehrheit fand der Antrag der Grünen und Roten, den Klimaschutz in die Landesverfassung aufzunehmen. „Wir wollten, dass sich Vorarlberg dazu verpflichtet, die Kyoto-Ziele zur Verminderung der CO2-Emissionen einzuhalten“, erklärte Grünen-Landeschef Johannes Rauch. Die Antwort der ÖVP: Artikel 7 der Landesverfassung sei ausreichend. „Die typische Standardausrede der VP“, ärgerte sich die SPÖ.

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